10. Mai 2024 / Politik

Zukunftsweisende Neugestaltung des Dorfplatzes Vellern beschlossen

DIEK Vellern

Die „Gestaltung des Dorfplatzes/ Multifunktionsplatz (Spiel- und Treffpunkt für Jung und Alt)“, ist als Leitprojekt im DIEK Vellern aufgeführt.

Auf dieser Grundlage wurde durch die örtliche „Projektgruppe Dorfplatz“ mit dem Schützenverein Vellern von 1889 e. V., dem Sportverein 62 Rot-Weiss Vellern e. V. und dem Heimatverein Vellern e. V. Ende 2021 ein gemeinsamer Antrag zur Neugestaltung des Dorfplatzes bei der Stadt Beckum gestellt.

Bereits frühzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Wünsche und Ideen der Dorfgemeinschaft aus dem gemeinsamen Antrag das zur Verfügung stehende Budget voraussichtlich überschreiten werden. Aus diesem Grund, aber auch vor dem Hintergrund der Beteiligung der gesamten Dorfgemeinschaft – wurden in einer ganzheitlichen Rahmenplanung die Ideen und Wünsche sortiert.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH aus Essen wurde ein Konzept erarbeitet. Zentrale Elemente des Entwurfes sind im Übergang zum Schulhof ein grüner Treffpunkt mit einem sogenannten „Dorfbaum“ und Sitzmöglichkeiten sowie ein asphaltiertes Multifunktionsspielfeld mit kombinierten Fußballtoren und Basketballkörben.
Im südlichen Bereich sollen möglichst große Flächen entsiegelt und als Rasenflächen angelegt werden. Ebenso sind Neupflanzungen von Bäumen vorgesehen.
Der westliche Bereich des Ascheplatzes verbleibt im Bestand und ist demnach weiterhin nutzbar als Zeltstandort für das Schützenfest und als Parkplatzfläche für Sportveranstaltungen. 

Mit der Planung wird eine multifunktionale und generationenübergreifend nutzbare Fläche hergestellt, die im Wesentlichen dem Wunsch nach einem neuen Dorfplatz entspricht. Mit den geplanten Baumaßnamen werden insbesondere Flächen bereitgestellt, auf denen sich die Dorfgemeinschaft mit weiteren Ideen einbringen kann. Durch Spenden oder Eigenleistungen können die Flächen mit beispielsweise mobilen Grün- oder Spielelementen weiter ausgestattet werden. 

Da über 800 Quadratmeter Fläche versiegelt werden, ist ein Überflutungsnachweis erforderlich, der besagt, dass das Regenwasser schadlos auf der Grundstücksfläche zurückgehalten werden kann.

Aufgrund der Einleitbeschränkung in den Stichelbach ist es nötig, für die neu zu erstellenden Flächen und den vorhandenen Tennenplatz eine unterirdische Rückhaltung zu errichten. Die entwässerungstechnischen Erforderlichkeiten führen schätzungsweise zu Mehrkosten von etwa 110.000,00 Euro. Die Mehrkosten können nicht durch Einsparungen bei der Herrichtung des Dorfplatzes aufgefangen werden.

Fristgerecht wurde am 15. April 2024 der Förderantrag für das Förderprogramm Struktur und Dorfentwicklung 2024 eingereicht.

Bericht und Foto: Elisabeth Eickmeier

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