8. März 2024 / Politik

Beckum legt den Grundstein für Wohnraumerweiterung "An der Steinbruchallee"

Ausschuss für Stadtentwicklung

Mit dem einstimmigen Beschluss einer Vorkaufsrechtssatzung im Ausschuss für Stadtentwicklung, wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb von Flächen westlich der Oelder Straße und südlich Elsterkamp für die perspektivische nördliche Erweiterung des Wohnbaugebiets „An der Steinbruchallee“ geschaffen.

Das Vorkaufsrecht soll für die Flächen der Bereiche B und C gelten.

Bereits im Jahr 2021 wurde politisch beschlossen, dass sich die Stadt Beckum mit der Entwicklung der Flächen für Wohnungsbau befassen und einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb durchführen soll.

Für die bezeichneten Flächen wurde kein Einvernehmen unter den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Mitwirkung festgestellt. Da in diesem Bereich eine städtebauliche Entwicklung aufgrund der Grundstückszuschnitte indes nur im Rahmen einer Flächenneuordnung möglich gewesen wäre, werden die Flächen im nördlichen Teil und auch im südlichen Teil als perspektivischer Erweiterungsabschnitt sowohl aus der Umlegung als auch aus dem Bebauungsplan Nummer 74 „An der Steinbruchallee“ herausgenommen .

Die Verwaltung hat nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen einen zukünftigen Erwerb der Grundstücke zu ermöglichen  um eine spätere Baugebietserweiterung leichter vorzubereiten und zu verwirklichen zu können.

Foto und Text: Elisabeth Eickmeier

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