8. März 2024 / Lokales

Internationaler Frauentag: Frauenberatungsstelle und Fachstelle in Beckum zeigen sich solidarisch

Frauenrechte sind Menschenrechte!

In jedem Jahr findet am 08. März weltweit der Internationale Frauentag statt. 

An diesem Tag feiern Frauen seit 1911 die Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung, wie das Wahlrecht für Frauen, Reform des Familienrechts, den gewährleisteten freien Zugang zur Bildung für Frauen und Mädchen, die Verbesserung der Mutterschutzbestimmungen, die Verankerung der Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung, Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand, Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes im Arbeitskontext, Verschärfung des Sexualstrafgesetzes „Nein heißt Nein“, u.a.m.

Der 8. März ist ein Gedenktag, um das zu feiern, was durch den unermüdlichen Einsatz engagierter Frauen bislang erreicht wurde. 

Aber - von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Sie würde sich nicht nur in Lohngerechtigkeit, fairen Arbeitsbedingungen, Anerkennung der Sorgearbeit von Frauen zeigen, sondern vor allem in einem freien, sicheren Leben ohne Angst vor Gewalt.

Die Zahlen der Gewalt gegen Frauen steigen laut Statistik des BKA und des Innenministeriums in NRW jährlich an. 2022 wurden in NRW über 34.000 Fälle häuslicher Gewalt (Bund ü. 240.000), ca. 3.000 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigungen (Bund ü. 37.000) erfasst. Mehr als 100 Frauen werden jährlich von ihrem Partner oder Expartner getötet.

Einer konsequenten Strafverfolgung stehen Opfermythen gegenüber, die die Glaubwürdigkeit einer gewaltbetroffenen Frau immer noch in Frage stellen.

Nach einer Trennung werden gewaltbetroffene Frauen und Kinder nicht hinreichend geschützt. Der Schutz von Kindern und die Verantwortung zur Veränderung der Gesamtsituation/Beendigung der Gewalt wird oftmals der gewaltbetroffenen Frau auferlegt, nicht dem, der die Gewalt ausübt.

Die Istanbul-Konvention ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Seit Februar 2018 ist sie in Deutschland geltendes Recht. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern.

Die Istanbul-Konvention enthält Artikel, die Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt klar benennen und den Staat zum Handeln auffordern.

Doch es fehlen weiterhin Frauenhausplätze für Frauen mit und ohne Kinder. Und ihre Finanzierung erfolgt neben einer Förderpauschale des Landes i.d.R. einzelfallabhängig und nicht bedarfsgerecht. 

NRW hat eine hohe Dichte an Frauenberatungsstellen und Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen. Ihre Finanzierung ist nicht gesichert. Ihre Existenz ist vielerorts von freiwilligen Leistungen der Kommunen und Spenden abhängig.

Das zuständige Ministerium hat zwar die Förderpauschalen ab 2023 erhöht, aber die steigenden Kosten durch die neuen Tarifabschlüsse unberücksichtigt gelassen. Somit erfolgt ab 2025 defacto eine Kürzung.  Einigen Frauenberatungsstellen droht infolgedessen die Insolvenz und damit die Schließung.

Solange der Schutz und die Beratung von gewaltbetroffenen Frauen keine gesetzlichen Pflichtleistungen sind, werden sich keine Schutzlücken schließen, wie Familienministerin Josefine Paul ankündigte, sondern weitere ergeben.

Im Kreis Warendorf sind die Zuschüsse der beiden Frauenberatungsstellen, wie in einigen anderen Städten und Kreisen, vertraglich geregelt. Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen werden hier zukünftig nicht vor verschlossenen Türen stehen und weite Wege auf sich nehmen müssen, um Hilfe zu erhalten. In anderen Städten wird dies spätestens ab 2025 Realität.

Das Team der Frauenberatungsstelle und Fachstelle in Beckum hat am 7. März 2024 die Beratungsstelle geschlossen und sich solidarisch mit den bedrohten Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern im Gleichstellungsausschuss im Landtag gezeigt. Die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen muss sich in einer sicheren Finanzierung ausdrücken! Über das Jahr 2024 werden weitere Aktionen folgen.

"Wir fordern das Land NRW auf, die sozialen Einsparungen zu überbedenken. Sie treffen vor allem – Frauen und Kinder."

"Wir fordern die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene."

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