8. März 2024 / Politik

Bebauungsplan "An der Steinbruchallee" war Diskussionsgegenstand im Ausschuss für Stadtentwicklung

Reger Austausch im Ausschuss

Gleich mehrere Optionen waren in der Vorlage der Verwaltung genannt, wie es in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 74 „An der Steinbruchallee“ weitergehen könne und dazu gab es einen regen Austausch der Fraktionsvertreter in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung.

Wichtig dabei zu wissen ist, dass zur Schaffung der liegenschaftlichen Voraussetzungen für die Baugebietsentwicklung der Rat der Stadt Beckum die Anordnung einer Umlegung beschlossen hat. Alle möglicherweise von der Umlegung betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerinformationsveranstaltung im Mai über die Ziele der städtebaulichen Planung und des Umlegungsverfahrens informiert.

Danach wurden die von der Umlegung betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Jörg Middendorf,  in Einzelgesprächen über die Bedingungen und Chancen informiert und deren Mitwirkungsinteresse abgefragt. Basierend auf diesen Gesprächen hat sich folgendes Meinungsbild herauskristallisiert: Bei den in der Anlage zur Vorlage rot dargestellten Flächen „C“ wurde kein Einvernehmen unter den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Mitwirkung festgestellt.

Im südlichen Bereich B stimmten nur 2 von neun Eigentümern dem Vorschlag zu.

Es kristallisierte sich im Rahmen der Wortbeiträge heraus, dass die Mitglieder der CDU, SPD, FDP und FWG es nicht für richtig halten, dass die jetzigen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke mit Erschließungskosten belastet werden und diese eventuell abfedern könnten, indem sie ein Teil ihres Grundstückes verkaufen. „Ich würde ja auch nicht meinen halben Garten verkaufen wollen, nur um keine finanzielle Belastung für Erschließungskosten zu haben, denn am Ende fehlt der halbe Garten“, so Dr. Rudolf Grothues.

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vertrat die Ansicht, dass die jetzigen Grundstückseigentümer die Erschließungskosten mittragen sollten, da sie sonst in kommenden Jahren eventuell von der Erschließung profitieren, obwohl sie keine Kosten getragen haben.

Am Ende einigte man sich für die Abstimmung auf einen Kompromiss:

Die Fläche C und die Fläche B, die in der Skizze zu sehen sind ,wurden aus dem Bebauungsplan zunächst herausgenommen. Außerdem wurde empfohlen ein Zu- und Abfahrtsverbot zu der Erschließungsstraße zu erlassen, das die angrenzenden Grundstücke betrifft, deren Eigentümer:innen keine Erschließungsgebühren gezahlt haben.

Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen bei drei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen.

So wird es in den kommenden Jahren zunächst zu einer Entwicklung des Baugebietes in Abschnitten kommen, in dem 200 Wohneinheiten Platz finden werden.

Text und Foto: Elisabeth Eickmeier.

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