17. Juni 2023 / Politik

Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/Die Grünen

Einführung des vergünstigten Deutschlandtickets für alle Schülerinnen und Schüler in Beckum

Es folgt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Sehr geehrter Herr Gerdhenrich,

mit der erfolgreichen Einführung des Deutschlandtickets hat sich die Struktur des ÖPNV in Deutschland grundlegend geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Beförderung von Schulkindern und erfordert aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen eine zeitnahe generelle Anpassung der Ticketfinanzierung- und verteilung. Daher beantragen wir die generelle Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, vergünstigte Tickets im Rahmen der ohnehin veranschlagten Haushaltsmittel zu beantragen.

Sachentscheidung:

Der Rat begrüßt, dass die Ausgabe eines vergünstigten Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler einen wichtigen Zugang zu klimafreundlicher Mobilität schaffen kann und ihnen ermöglicht, selbstständig mit dem ÖPNV unterwegs zu sein. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Erlasses der Landesregierung vom 02. Juni 2023, die Einführung eines Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet zum kommenden Schuljahr 2023/2024 umzusetzen.

Begründung der Dringlichkeit:

Um das Ticket zum Schuljahresbeginn 2023/2024 einzuführen, ist eine Beschlussfassung vor der Sommerpause erforderlich. Damit liegen die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 S. 5 GO NRW vor.

Begründung:

Durch die Ausgabe des vergünstigten Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger. Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können. Nun hat der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02. Juni 2023 hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. 

Dazu müssen Schulträger mit dem Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen bzw. den bestehenden Vertrag entsprechend ändern, in dem sie sich verpflichten, die bisherigen Zahlungen weiter zu leisten und auch die Eigenanteile weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben.

Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen, Klassenfahrten und Ausflügen, aber auch in der Freizeit oder im Urlaub mit der Familie bringt das Ticket große Vorteile.

Insgesamt bringt das neue Schülerticket damit erhebliche Vorteile, ohne dass zusätzliche finanzielle Belastungen für den kommunalen Haushalt oder Familien entstehen. Damit es noch zum neuen Schuljahr eingeführt werden kann, soll die Schulverwaltung zügig die entsprechenden Verträge mit dem RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH schließen bzw. ändern.

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