17. Juni 2019 / Allgemeines

Aktivpark Phoenix: Was ist erlaubt und was nicht?

Regelungen und weiteres

In den letzten Tagen haben wir dich bereits über die offiziellen Nutzungsregeln für die Blaue Lagune und den Tuttenbrocksee informiert, denn an diesen warmen Sommertagen stellen wir uns doch alle das ein oder andere Mal die Frage, wo was genau erlaubt ist oder?

Wie auch für die beiden vorherigen Gebiete haben wir einmal bei der Stadt Beckum nachgefragt und folgende Regelungen für die Phoenix in Erfahrung bringen können:

  • Hunde sind an der Leine zu führen
  • Das Schwimmen in den Seen ist nicht gestattet
  • Das Zelten, das Aufstellen von Pavillons und das Betreiben von Stromerzeugern (Generatoren) ist nicht gestattet. Ausnahme: Angler mit entsprechender Erlaubnis
  • Das Grillen ist nur mit handelsüblichen Grills erlaubt. Es ist ein Abstand von mindestens 20 m zum Wald einzuhalten
  • Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann das Betreten und das Grillen temporär verboten werden
  • Sanitäre Einrichtungen sind nur eingeschränkt im Kiosk vorhanden. Diese sind nur nutzbar, wenn auch der Kiosk geöffnet hat (bei gutem Wetter). Das Waschen von Geschirr u.a. ist nicht erlaubt.
  • Der Park soll allen Nutzern zur Verfügung stehen. Private Feste ab 10 Personen sind daher in der Regel nicht erlaubt. Hierzu gehört zum Beispiel auch der Aufbau von langen Biertischreihen.
  • Veranstaltungen sind durch die Stadt Beckum unter Tel. 02521 29-164 oder reske@beckum.de zu genehmigen. 

Du möchtest wissen, wie das in der Blauen Lagune und am Tuttenbrocksee aussieht? Dann klicke einfach hier auf die jeweilige Location:

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