9. Mai 2024 / Lokales

Offener Brief von H. Theo Himmel zum Erhalt des Hellbachteichs in Beckum

Verantwortungsbewusstere Haltung von den Verantwortlichen gefordert

Es folgt ein offener Brief zur Causa Hellbachteich von H. Theo Himmel aus Beckum:

"Im Kommunalwahlkampf der CDU-Ortsunion 1969 beginnt die Geschichte des Hellbachteichs. Es galt seinerzeit den "Hellbachspielplatz und den keinen Hellbachsee ordnungsgemäß anzulegen". (Zitat: Alo Gödde, Glocke 1969, Tag unbekannt.) Wenig später wurden  beide Vorhaben realisiert. 
Der  einst größte Spielplatz Neubeckums fristet seit einem Jahrzehnt ein kümmerliches Dasein.

Zu Zeiten des amtierenden technischen Beigeordneten, H.-Christian Lehman, Anfang der 2000-er Jahre, wurde erstmals der Versuch unternommen, den Hellbachteich zu liquidieren und ihn durch ein "Biotop" zu ersetzten. Daran biss man sich seinerzeit bereits die Zähne aus. Seither so scheint es, ist der Teich vor allem der Verwaltung ein Dorn im Auge. Die Politik hingegen entschied in wiederkehrender Regelmäßigkeit, dass man den Teich erhalten wolle.
Zuletzt wurde der Erhalt im Zusammenhang mit den ISEK-Maßnahmen, Ende 2023,  bestätigt.

Am 5. März 2024 wurde das Thema "Renaturierung" auf die Tagesordnung  des Stadtentwicklungsausschusses gesetzt. 
In dieser denkwürdigen Sitzung entschied man über einleitende Maßnahmen zur Beseitigung des Hellbachteiches auf Grundlage eines von der Politik eingeforderten Schreibens von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorf.
Ohne Not legte man dem Ausschuss eine Sache zur Entscheidung vor, obwohl ein gegenteiliger Beschluss desselben Ausschusses vorlag und bis heute Gültigkeit hat. 
Anlässlich des ersten Antrages auf Fördermittel des ISEK-Programms, Ende 2023, wurde vom Rat bekräftigt, dass der Hellbach entschlammt und dessen Dammbauwerk ertüchtigt werden soll. Auch diesen Beschluss ignoriert man!

Ist den Liquidierungsbefürwortern aus CDU, SPD und den Grünen  der Umstand und die mögliche Tragweite  dessen eigentlich bewusst?
Handelt man noch eigenständig oder vollzieht man brav  und kritiklos die Vorstellungen der Verwaltung?
Und was hat man schließlich von der Einstellung zu halten, dass man unbedingt die Maßnahmenliste, die für den Hellbach vorgesehen ist, blind gehorchend vollstrecken will.
Dass die Maßnahmen, der Katalog, dringend kritischen einer Überprüfung  aufgrund der widersprüchlichen Lage bedarf, steht  wohl außer Frage.
Wenn also ein Maßnahmenliste, vorliegt, die angeblich ausnahmslos abgearbeitet werden muss!, und gleichzeitig die blaue Richtlinie gilt - was die untere Wasserbehörde ausdrücklich betont -  muss ein "Anwalt der Bürger" diese Widersprüche erkennen und aus eigenem Antrieb die übergeordneten Stellen mit den Widersprüchen  konsequent und nachdrücklich konfrontieren.
Diese kritische Haltung zu dem vermeintlichen Maßnahmenkatalog  ist besonders  einfach zu vertreten, weil:

  • Doch spätestens seit dem 7. Mai 2024 Fälle bekannt sind, dass die Blaue Richtlinie in anderen Städten (Münster) gilt
  • Eine entsprechende Beschlusslage der Politik  Beckums vorliegt
  • Die Bürger hinter dem Erhalt stehen
  • Und  sich schließlich unkalkulierbare Risiken ergeben können, wenn die Maßnahmen tatsächlich vollstreckt werden
  • Die unterschiedlichsten Güter abzuwägen sind (Grundwasser, Hochwasserschutz)

Was macht man wohl landläufig mit einem Anwalt, der nicht mit aller Kraft die Interessen seines Mandanten vertritt?
Das trotzige: "Ja,  dann werde ich noch einmal die Fragen stellen."  überzeugt die Bürger keinesfalls.
Eine Zusage, seitens des BM, der Verwaltung und des Rates der Stadt Beckum, die Sachverhalte endlich  auf "Herz und Nieren" zu prüfen, wäre spätestens seit dem 07. Mai 2024 geboten.
Ist ein Stopp aller bereits eingeleiteten Maßnahmen aufgrund der widersprüchlichen Beschlusslage nicht ebenfalls geboten? 

Beckum, 09. Mai 2024
H. Theo Himmel"

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