11. Oktober 2018 / Allgemeines

Reaktion der Stadtverwaltung auf den Brief einiger Marktplatz-Eigentümer(innen)

Es folgt eine Stellungnahme der Verwaltung

Reaktion der Stadtverwaltung auf den Brief einiger Marktplatz-Eigentümer(innen)

Stellungnahme der Verwaltung zum Brief an den Bürgermeister:
(Klicke hier, um diesen zu lesen.)

"Gespräche verliefen vertrauensvoll
Die Verwaltung hat Ende 2016/Anfang 2017 erste Gespräche mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vom Marktplatz geführt, um die offenen Grundstücksfragen zu klären und eine Verkaufsbereitschaft zu erkunden. Am 22. August 2017 wurde die damals vorliegende Planung sowie jene die Anlieger(innen) betreffenden Aspekte in einer Eigentümerversammlung erörtert, zu der Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann eingeladen hatte. Alle Beteiligten hatten schon früh die Gelegenheit sich zu äußern und zu informieren. Die Verwaltung hat hier von Anfang an auf Dialog und Bürgerbeteiligung gesetzt.

Persönliche Gespräche hat es selbstverständlich auch nach Abschluss des Bürgerbegehrens gegeben. So wurde in einem Gespräch zwischen dem Bürgermeister, 2 seiner Mitarbeiter und 3 der jetzigen Unterzeichner des oben genannten Schreibens erst im Sommer 2018 über das weitere Vorgehen sowie die Bereitschaft zum Verkauf oder die Widmung bzw. Erteilung einer Gestattung zum Bau gesprochen. Mit zwei weiteren Unterzeichner(innen) hat Dr. Strothmann über diese Themen telefoniert.

Alle Termine sind mit den Eigentümer(innen) vorab telefonisch vereinbart worden. Dabei wurde ihnen der grundsätzliche Gesprächsanlass mitgeteilt. Diese Gespräche verliefen aus Sicht der Verwaltung in einer vertrauensvollen Atmosphäre und nahmen einen konstruktiven Verlauf. Von Seiten des Bürgermeisters und der anwesenden Verwaltungsmitarbeiter wurde zu keinem Zeitpunkt Druck ausgeübt. Nach den Gesprächen haben alle Eigentümer(innen) den Wunsch geäußert, sich die Angelegenheit noch überlegen zu wollen und der Verwaltung eine Rückmeldung zu geben. 2 Folgegespräche verliefen ebenso vertrauensvoll.

Widmung der Flächen
Über eine unentgeltliche Überlassung oder Schenkung der Grundstücke wurde nicht gesprochen
. Eine etwaige Zustimmung zur Widmung der Flächen war das Hauptthema der Gespräche. Hinsichtlich der Widmung der städtischen Flächen war keine Rede davon, dass diese nicht gewidmet werden sollen. Die Widmung soll nach Abschluss der Baumaßnahme gemeinsam erfolgen.

Anliegerkosten
Hinsichtlich der Anliegerkosten wurden auf Nachfrage diejenigen Beiträge genannt, über die die Eigentümer bereits in der Eigentümerversammlung am 22. August 2017 informiert worden sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Stand die gestiegenen Kosten nicht beitragsfähig sind und sich deshalb nicht auf die Eigentümer(innen) auswirken.

Schäden durch die Baumaßnahme/Sicherungsmaßnahmen
Fragen zur Sicherung der Gebäude während der Baumaßnahme sind in den Gesprächen nicht gestellt worden. Eine Beweissicherung ist vor Durchführung der Maßnahme vorgesehen. Die Gutachterkosten liegen danach bei der Stadt. Soweit eine Sicherung der Gebäude im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die Kosten hierfür gehen in die Gesamtbaumaßnahme ein.

Androhung einer Enteignung
Ziel der Gespräche war es eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. In keinem dieser seit 2016 geführten Gespräche wurde mit einer Enteignung gedroht oder das Thema Bauleitplanung angesprochen. Vielmehr wurde seitens einzelner Eigentümerinnen die Bereitschaft erklärt, sich mit einer Widmung unter bestimmten Voraussetzungen oder alternativ mit einer Baugestattung befassen zu wollen.

Es wurde in der Vorlage für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27. Juni 2017 darauf hingewiesen, dass zur Sicherung der Planung in Erwägung gezogen werden könne, einen Bebauungsplan aufzustellen, um alle Flächen auf dem Marktplatz künftig dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Durch die Festsetzung des gesamten Marktplatzes als öffentliche Verkehrsfläche könnte dies dann planungsrechtlich gesichert werden. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss könnte dann parallel zur weiteren Planung gefasst werden.

Auf diese Möglichkeit wurde zuletzt auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. August diesen Jahres nochmals hingewiesen und die Aussage getroffen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes in letzter Konsequenz zu einem Enteignungsverfahren führen könnte."

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Klicke hier, um dir den Brief an den Bürgermeister von den Eigentümern am Marktplatz Beckum nochmal durchzulesen.

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