29. Mai 2018 / Allgemeines

Haupt- und Finanzausschuss am 29. Mai

Sitzung

Haupt- und Finanzausschuss am 29. Mai

Wir waren heute bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Beckum für dich vor Ort.


Im Teil der öffentlichen Sitzung wurde unter anderem die Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH, die Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft GmbH, Erteilung einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung für Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sonstige Ausschussmitglieder, die Neufassung der Zuwendungsrichtlinien, der Förderantrag 100 Schlösser Route und der Masterplan 100 % Klimaschutz - Teilnahme als Mitglied beim Kommunalen Energieeffizienznetzwerk Westfalen und Förderung zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark besprochen. 


Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH

Die Stadt Beckum ist mit einem Anteil von 0,91 Prozent an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) beteiligt. Diese wiederum ist alleinige Gesellschafterin der RVM-Verkehrsdienst GmbH (RVM-VD). Hierdurch ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Beckum an der RVM-VD. Gegenstand des Unternehmens der RVM-VD ist der Betrieb von öffentlichem Personenverkehr und Güterverkehr, ferner die Beteiligung an Unternehmen, die diese Zwecke fördern.

Bisher wurden die bei der RVM-VD Beschäftigten, bei denen es sich um Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Eisenbahnerinnen und Eisenbahner handelt, im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) zur Arbeitsleistung an die RVM überlassen. Zum 1. April 2017 wurde das AÜG durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüber-lassungsgesetzes und anderer Gesetze“ gravierend geändert. Die Änderung soll in erster Linie den negativen Entwicklungen in der Leiharbeitsbranche entgegenwirken.

Es würden also alle Beschäftigten der RVM-VD mit Ablauf des Stichtages am 30. September 2018 kraft dieser gesetzlichen Fiktion zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der RVM.

>> Der Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH wurde einstimmig zugestimmt. 

 
Entsendung von Arbeitnehmervertreterinnen beziehungsweise Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH

Die Stadt Beckum ist mit einem Anteil von 0,91 Prozent unmittelbar an der Regionalver-kehr Münsterland GmbH (RVM) beteiligt. Die RVM ist mit einem Anteil von 47,14 Prozent unmittelbar an der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) beteiligt. Somit ist die Stadt Beckum über die RVM mittelbar an der WVG beteiligt.

Im Jahr 2010 wurde in der GO NRW der § 108 a neu aufgenommen, mit dem die Arbeit-nehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten geregelt wird. Mit dem „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ vom 3. Februar 2015 wurde der § 108 a GO NRW neu gefasst. Damit wurden die Möglichkeiten der Arbeitnehmer-Mitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften ausgeweitet. Nähere Erläuterungen, insbesondere auch zum Verfahrensablauf, wurden bereits in der Vorlage zur Sitzung für den Haupt- und Finanzausschuss vom 24. November 2016 gemacht.

>> Die Entsendung in den Aufsichtsrat der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH wurde einstimmig entschieden.

 
Erteilung einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung für Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sonstige Ausschussmitglieder

Nach § 6 Entschädigungsverordnung erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für genehmigte Dienstreisen Rei-sekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden.

Bislang gilt für die Mitglieder des Rates der Stadt Beckum und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger eine generelle Dienstreisegenehmigung im Rahmen von Repräsentationsaufgaben, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Gremien sowohl gesellschafts-rechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Natur und zur Wahrnehmung von Aufgaben der Städtepartnerschaften.Für auswärtige Klausurtagungen und für Dienstreisen sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner und sonstiger Ausschussmitglieder gibt es keine allgemeine Dienstreisegenehmigung.

>> Es wurde einstimmig entschieden, dass die Erteilung einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung für Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Ausschussmitglieder, zulässig ist.


Neufassung der Zuwendungsrichtlinien

Anlässlich der im Jahr 2017 durchgeführten auswärtigen Klausurtagungen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wurde festgestellt, dass die seit Beschluss der Zuwen-dungsrichtlinien getroffene grundsätzliche Deckelung der Erstattungshöhe der Übernachtungskosten auf 50,00 Euro nicht zulässig ist.
Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gewährt werden (§ 6 Entschädigungsverordnung). 

Die Auswahl des Tagungsortes hat unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen. Übernachtungskosten sind nur erstattungsfähig, wenn nach Ende des Tagungsprogrammes die eigene Wohnung erst nach 22:00 Uhr wie-der erreicht würde. Dann sind 50,00 Euro Übernachtungskosten, in Großstädten [mehr als 100 000 Einwohner(innen)] 80,00 Euro erstattungsfähig.

>> Die Neufassung der Zuwendungsrichtlinien wurde einstimmig entschieden.

Förderantrag 100 Schlösser Route

Die 100 Schlösser Route ist eine der beliebtesten Radrouten Deutschlands und bewegt sich auf einer Länge von rund 960 Kilometern (km) durch das Münsterland und zieht dabei all-jährlich unzählige Radtouristen in die Region. Dabei verbindet die Route mehr als 100 Schlösser, Burgen, Herrensitze und Gräftenhöfe miteinander und ist ein touristisches Premium-Produkt.

Der aktuelle Zustand der Fahrradroute sowie Aufwertungspotentiale wurden zu Beginn des Jahres durch Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Warendorf und der jeweiligen Kommune ermittelt. Kreisweit wurden sehr umfangreiche sanierungs- und aufwertungsbedürftige Streckenabschnitte identifiziert, wovon circa 2,5 km der 100-Schlösser-Route auf das Gebiet der Stadt Beckum entfallen.

>> Der Förderantrag zur 100 Schlösser Route wurde einstimmig entschieden.

 
Masterplan 100 % Klimaschutz – Teilnahme als Mitglied beim Kommunalen Energieeffizienznetzwerk Westfalen

Das Öko-Zentrum NRW GmbH aus Hamm plant gemeinsam mit dem Kreis Soest ein kommunales Energieeffizienznetzwerk, welches auf Grundlage eines Förderprogramms des Bundes in der Region Soest und Umgebung als „Kommunales Energieeffizienznetzwerk Westfalen“ gegründet werden soll. Die Förderung ist auf 3 Jahre begrenzt und eine Mitgliedschaft würde zeitlich befristet auf die Dauer des Förderzeitraums entfallen.

Die Idee und die Vorteile des Netzwerks bestehen aus einem Austausch der Kommunen untereinander sowie durch die individuelle Beratung von Experten sowie der Hebung von Potenzialen zur Verbesserung der Energieeffizienz im kommunalen Gebäudebestand. Bei einer Teilnahme der Stadt Beckum kann insbesondere das Gebäudemanagement von den Leistungen des Netzwerks profitieren.
Bislang haben der Kreis Soest, die Stadt Soest, die Gemeinden Ense und Möhnesee sowie die Städte Ahlen, Oelde, Warendorf und Schwerte sich zu einer Teilnahme entschlossen.

>> Die Teilnahme als Mitglied beim Kommunalen Energieeffizienznetzwerk Westfalen wurde einstimmig entschieden.

 
Masterplan 100 % Klimaschutz – Förderung zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark

Im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz besteht die Möglichkeit, eine sogenannte ausgewählte Klimaschutzmaßnahme gefördert zu bekommen. Die Förderung der Maßnahme erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 Euro.
Als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung gilt, dass die ausgewählte Maßnahme Be-standteil des umzusetzenden Masterplans 100 % Klimaschutz ist, dass sie eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 70 Prozent bewirkt und zur Energieeinsparung beiträgt. Die Maßnahme muss innerhalb des Förderzeitraums des Masterplans bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein. Diese Kriterien sind bei der Stadt Beckum bei einer Umstellung des städtischen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge gegeben.
Nach Prüfung der im Dienstwagenpool befindlichen Fahrzeuge bietet sich der Ersatz zweier Fahrzeuge des Typs Opel Agila und eines Fahrzeuges des Typs Renault Kangoo an. Ein Opel Agila ist am Rathaus Neubeckum stationiert und wird durch die dort dienstansässigen Beschäftigten genutzt. Der zweite Opel Agila wird im Rahmen des Dienstwagenpools am Rat-haus Beckum eingesetzt. Als Ersatz dieser Fahrzeuge ist derzeit nach aktueller Marktlage ein elektrisch betriebenes Fahrzeug mit einer Reichweite von etwa 300 Kilometern vorgesehen. Für den Renault Kangoo – dieser wird insbesondere für Postverteilungsfahrten und Botendienste durch Beschäftigte des Fachdienstes Gebäudemanagement genutzt – soll eine elektrische Variante des gleichen Fahrzeugtyps beschafft werden.

>> Es wurde einstimmig entschieden, dass die Beantragung einer Förderung für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für den städtischen Fuhrpark zulässig ist.

Alle oben genannten Entscheidungen werden nocheinmal im Rat der Stadt Beckum, am 7. Juni behandelt. Falls du etwas nachlesen möchtest, kannst du dir alles nochmal im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

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