25. März 2020 / Allgemeines

Verwendung von Kreditmitteln

Dringlichkeitsentscheidung

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Ein Teilbetrag in Höhe von 125.000 Euro, aus dem Kreditprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird im Jahr 2020 zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in den Beckumer Schulen verwandt.

Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Förderprogramme vollständig und „förderoptimiert“ auszunutzen.

 

Von: Elisabeth Eickmeier

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