25. März 2020 / Allgemeines

Abgleich mit der NRW-Rechtsverordnung stellt Ge- und Verbote klar

Corona-Virus

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Die Rechtsverordung für NRW gilt seit Montag. Auch ein Bußgeldkatalog liegt vor. Zur Klärung von offenen Fragen tritt am Mittwoch, den 25. März 2020 ergänzend die 5. Allgemeinverfügung für Beckum in Kraft.

Seit Anfang dieser Woche gelten neue Regelungen zum Schutz vor der sich ausbreitenden Corona-Epidemie. Von wesentlicher Bedeutung ist hier die Rechtsverordnung des Landes, die am 23. März in Kraft trat und Regelungen für den Alltag der gesamten Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen enthält. Zwischenzeitlich erging ein Bußgeldkatalog des Landes, der von den Städten zwingend zu beachten ist. In dem Katalog werden Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung mit Geldbußen von mindestens 200 Euro erfasst. So ist für den unerlaubten Betrieb eines Sonnenstudios oder eines Fitness-Centers beim ersten Verstoß eine Summe von im Regelfall 5.000 Euro vom Verantwortlichen zu zahlen. Wer unerlaubterweise an einer Veranstaltung oder Versammlung teilnimmt, zahlt regelmäßig 400 Euro. Auch das illegale Picknicken auf öffentlichen Plätzen und Anlagen kostet 250 Euro Bußgeld. Die Stadt Beckum kontrolliert das Verhalten und erfasst seit heute Verstöße.

5. Allgemeinverfügung bekanntgegeben
Ergänzend hat Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann eine weitere Allgemeinverfügung bekannt gemacht, die vor allem entstandene Zweifelsfragen, die sich bei der Anwendung der Coronaschutzverordnung des Landes (Rechtsverordnung) und der letzten Allgemeinverfügung der Stadt Beckum ergaben, beseitigen soll. Sie wurde am 24. März im Amtsblatt der Stadt Beckum veröffentlicht und tritt am 25. März 2020 in Kraft. Zeitgleich wurde die 4. Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Damit gelten für das Alltagsleben dieselben Regeln wie im gesamten Land NRW.

Gewerbetreibende und Privatpersonen hatten sich mit verschiedenen Fragen seit Inkrafttreten der Rechtsverordnung an die Verwaltung gewandt. Vielen ist bewusst, dass durch die Coronaschutzverordnung Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit untersagt sind. Nur in bestimmten Situationen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Dies gilt etwa für Verwandte in gerader Linie oder für Ehepartner(innen).

Als wichtige Schutzmaßnahme sieht die Verordnung weiterhin das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen vor. Zudem gelten Ausnahmen für Blutspendeaktionen, die in der aktuellen Situation wichtig sind.

Gastronomie geschlossen – Hotels dürfen unter Auflagen öffnen
Die Verordnung hat Regelungen für den Handel vorgesehen. Die Gastronomie ist grundsätzlich zu schließen. Beherbergungsbetriebe wie Hotels dürfen keine Angebote für touristische Zwecke vorhalten, müssen jedoch Hygienestandards beachten. Wie vielen bereits bekannt ist, können sehr wichtige Güter weiterhin verkauft werden. Es gibt verschärfte Voraussetzungen zum Schutz vor Infektionen. So ist sicherzustellen, dass die Anzahl der anwesenden Kunden im Laden zu begrenzen ist. Manche Einzelhändler setzen auch in Beckum hierfür Wachpersonal ein, das die Kundenzahl im Auge behält. Nicht nur Bau- und Gartenbaumärkte dürfen unter Auflagen auch nichtgewerblichen Kunden den Zutritt gewähren, sondern auch Floristen dürfen ihren Betrieb aufnehmen. Hier gilt es immer, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiter nachgehen. Ausnahmen gelten, wenn Mindestabstände von 1,5 Metern zur Kundschaft nicht eingehalten werden können. Dies bedeutet, dass auch mobile Friseure, Fußpfleger oder Tätowierer, wie ihre Kollegen in Ladenlokalen keine Dienstleistungen erbringen dürfen.

Wochenmärkte bleiben weiterhin zulässig, jedoch ist das Angebot auf Lebensmittel sowie Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu reduzieren.

>> Die wichtigsten Informationen zum neuartigen Corona-Virus bündelt die Stadt Beckum unter www.beckum.de/corona

 

Quelle

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