29. November 2022 / Politik

Energiepreispauschale beeinflusst nicht die Elternbeiträge

Rat der Stadt Beckum

Im September wurde an alle Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € gezahlt. Eigentlich ist dieses Geld „positives Einkommen“ und würde sich auf die Elternbeiträge auswirken und diese erhöhen oder überhaupt verursachen.

Das Ziel dieser Energiepreispauschale war jedoch die Bürgerinnen und Bürger, die derzeit höhere Kosten aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung haben, zu entlasten. Eine Erhöhung der Elternbeiträge wäre aufgrund dieser Zielsetzung kaum nachvollziehbar, heißt es in den Sitzungsvorlagen.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung vorgeschlagen und im heutigen Rat der Stadt Beckum einstimmig entschieden, dass die Energiepreispauschale nicht als anzurechnendes Einkommen im Elternbeitragsrecht gelten soll.

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