10. April 2018 / Allgemeines

Haupt- und Finanzausschuss am 10. April

Bekanntmachung der Ergebnisse

Haupt- und Finanzausschuss am 10. April

Wir waren heute bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Beckum für dich vor Ort. Ein großes Thema war hierbei die Diskussion zum Bürgerbegehren "Rettet den Marktplatz".

Im Teil der öffentlichen Sitzung wurde unter anderem das Neubauvorhaben im Gewerbegebiet „Obere Brede an der A2“, der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Rettet den Marktplatz", der Erfahrungsbericht über die Einführung eines Ideen- und Beschwerdemanagements und die Beantragung einer Zuwendung zum Grunderwerb für den Hochwasserschutz und die Gewässerentwicklung am Kollenbach besprochen.

Neubauvorhaben im Gewerbegebiet „Obere Brede an der A2“

Die Bevölkerungszahl der Stadt Beckum nahm in den Jahren 2003 bis 2013 kontinuierlich ab. Sie sank von 37 888 im Jahr 2003 gemeldeten Personen auf 35 909 am Stichtag 31. Dezember 2013 gemeldete Personen. In den Jahren 2014 bis 2016 stieg die Bevölkerung auf 36 729 Personen am Stichtag 31. Dezember 2016 an.
Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung ist unter anderem die Entwicklung bestehender Gewerbeflächen zur grundsätzlichen Stärkung des Standortes Beckum eine Zielsetzung, da bei der Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden.
Die Stadt Beckum ist Eigentümerin verschiedener Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Obere Brede an der A2“. Das Unternehmen TK-Zerspanung ist aktuell am Daimlerring tätig. Das Unternehmen möchte sich vom heutigen Standort lösen und den Betrieb in das Gewerbegebiet „Obere Brede an der A2“ verlagern. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück im Bereich der Zünftestraße mit einer Größe von circa 4.600 Quadratmeter.

>> Die Präsentation des Investors, Herrn Thomas Kindel, wurde zur Kenntniss genommen.

 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 21. März 2018 mit dem sogenannten „Entfesselungspaket I“ umfangreiche Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten des Landes Nordrhein-Westfalen (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) beschlossen.
Wie zuvor können die Verkaufsstellen für die Dauer von höchstens 5 Stunden geöffnet sein, nunmehr jedoch erst ab 13:00 Uhr.
Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur 1 Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder Handelszweige, darf nur 1 Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil oder Handelszweig freigegeben werden.

>> Das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Neubeckum am Sonntag, 3. Juni 2018 aus Anlass der Veranstaltung "Stadtfest Neubeckum",  am 1. Sonntag im Monat September im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Pütt-Tage" und am Sonntag, dem 7. Oktober 2018 aus Anlass der Veranstaltung „Beckum hat viele Gesichter – Wir sind die Vereine!" ist aus Sicht der Verwaltung zulässig und wurde einstimmig vom Ausschuss entschieden.

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Rettet den Marktplatz"

Am 19. März 2018 reichten Herr Linden, Herr Ebell und Herr Erwin Wierer als Vertretungsberechtigte die Unterschriftenzettel bei Bürgermeister Dr. Strothmann ein. Eingereicht wurden zu diesem Zeitpunkt insgesamt 3 906 Unterschriften. Bis Ablauf des 26. März 2018 gingen weitere 186 Unterschriften bei der Verwaltung ein, insgesamt somit 4 092 Unterschriften Die Unterschriften wurden durch den Fachdienst Bürgerbüro mit Hilfe der Meldewesen Software MESO geprüft. Diese ermöglicht sowohl die Berechtigung der Unterzeichnenden als Bürgerin beziehungsweise Bürger abzugleichen als auch eine bereits auf einer anderen Liste geleistete Unterschrift derselben Person zu erkennen und dementsprechend nur einfach zu zählen. Auf diese Weise wurden bis zum 26. März 2018 somit rund 3 700 gültige Unterschriften eingereicht.

>> Es wurde einstimmig entschieden, dass das am 19. und 26. März 2018 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“ zulässig ist. Nun hat der Rat der Stadt Beckum gemäß § 26 Absatz 6 Satz 1 GO NRW unverzüglich festzustellen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Es genügt die Befassung in der nächsten turnusmäßigen Ratssitzung am 19. April 2018. 

Erfahrungsbericht über die Einführung eines Ideen- und Beschwerdemanagements

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. November 2016 wurde zum Sachstand der Einführung eines Grundkonzeptes für ein Ideen- und Beschwerdemanagement einschließlich einer „Beschwerde-App“ berichtet. Das Konzept wurde durch die Verwaltung ausgearbeitet. Das Ideen- und Beschwerdemanagement startete am 15. November 2017. Ziel des Managements ist es, städtische Dienstleistungen zu optimieren. Dies erfolgt durch die Erfassung der eingehenden Ideen und Beschwerden in einer Fachsoftware und deren Auswertung. Dadurch wird eine standardisierte Bearbeitung unter Vorgabe einer anzustrebenden Bearbeitungszeit weitestgehend sichergestellt. Ziel ist es neben einer Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung, die Zufriedenheit der Bevölkerung und der Beschäftigten zu verbessern. Mithilfe der App können Ideen und Beschwerden schnell und präzise an die Stadt weitergegeben werden. Durch die Schnittstelle zur dazugehörigen Software wird zudem eine standardisierte Bearbeitung ermöglicht.

>> Der Erfahrungsbericht wurde vom Ausschuss zu Kenntniss genommen.

Beantragung einer Zuwendung zum Grunderwerb für den Hochwasserschutz und die Gewässerentwicklung am Kollenbach

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Hochwasserschutz und die naturnahe Entwicklung des Kollenbachs, Bauabschnitte 1 und 2, eine Zuwendung zum erforderlichen Grunderwerb gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Höhe von 204.400,00 Euro zu beantragen.
Der Kollenbach soll in den Bauabschnitten 1 und 2, nördlich des Stadtzentrums zwischen der Gartenstraße und dem Nordring, im Rahmen des Hochwasserschutzes für die Innenstadt Beckum naturnah entwickelt werden. Eine entsprechende Vorplanung wurde vom Ingenieurbüro und Laboratorium Wolfgang Sowa in Lippstadt erstellt.
Für die Umsetzung der Maßnahme wurden bereits in den Jahren 2014 und 2015 Flächen durch die Stadt Beckum erworben. Der letzte für das Projekt erforderliche Grunderwerb erfolgt im April 2018. Seitens der Bezirksregierung Münster sind für die Grunderwerbe jeweils die Zustimmungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt worden.

>> Der Beantragung wurde einstimmig zugestimmt.

Alle oben genannten Entscheidungen werden nocheinmal im Rat der Stadt Beckum, am 19. April behandelt. Falls du etwas nachlesen möchtest, kannst du dir alles nochmal im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen.

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