1. Oktober 2019 / Allgemeines

Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradlasten-/Kinderanhängern

Haupt- und Finanzausschuss

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Um den Anteil der Fahrradmobilität in Beckum zu fördern, hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Beckum am 13. Mai 2019 einen Antrag zur Einrichtung eines Förderprogrammes für die Fahrradmobilität in Beckum gestellt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02. Juli 2019 wurde die Verwaltung einstimmig von den Ausschussmitgliedern beauftragt, zeitnah die Einrichtung eines entsprechenden Förderprogramms vorzubereiten.

In der heutigen Sitzung des Fachausschusses war es soweit und die entsprechende Förderung wurde beraten.

Ziele der Richtlinie sind einerseits, das Fahrrad als Transportmittel als alternative Fortbewegungsmöglichkeit öffentlichkeitswirksam im Bewusstsein der Beckumer Bevölkerung zu verankern und andererseits eine Priorität bezüglich der innerstädtischen Nahmobilität beim Fahrrad als Verkehrsmittel für die Erreichung umweltpolitischer Zielvorgaben zu setzen. Gefördert wird der Erwerb von Lastenfahrrädern und Fahrradlasten-/Kinderanhängern, um damit kurze Wege, die einen Transport von Waren oder Gegenständen oder eine Beförderung von Kindern erfordern, nicht mit dem Kraftfahrzeug zu erledigen, sondern mit dem Fahrrad. Im Sinne des Klimaschutzes sollen dadurch Treibhausgasemissionen verringert werden.

Die Richtlinie orientiert sich an bereits erfolgreichen Programmen anderer Städte, wie beispielsweise Münster oder Bocholt.

Um die Ziele der Richtlinie zu erreichen, ist es entscheidend, einen deutlichen Anreiz zum Erwerb eines Lastenfahrrades oder Fahrradlasten-/Kinderanhängers zu schaffen. Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer mit folgenden Höchstgrenzen:

  • 1.000,00 Euro für elektrisch betriebene Lastenfahrräder (keine Unterscheidung bei den Antriebsvarianten)
  • 500,00 Euro für muskelbetriebene Lastenfahrräder
  • 100,00 Euro für Fahrradlasten-/Kinderanhänger

>> Die Richtlinie soll zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Das entschieden heute die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses.

Das Antragsformular wird auf www.beckum.de bereitstehen. Dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise über den Kauf beizufügen. Die Bewilligung wird schriftlich mitgeteilt. Für die Verwaltung der Richtlinie ist der Fachdienst Umwelt und Grün der Stadt Beckum zuständig. Weitere Infos zum aktuellen Stand des Programms und die verfügbaren Fördermittel findest du ebenfalls dort.

Diesem Vorhaben stimmten die Ausschussmitglieder heute einstimmig zu und gaben somit eine klare Empfehlung an den Rat der Stadt Beckum, welcher am 09. Oktober 2019 endgültig darüber entscheidet.

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