4. Juli 2019 / Allgemeines

Energieversorgung Beckum informiert: E-Mobilität

Neue Melde- und Genehmigungspflicht für private Ladestationen

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Elektroautos werden immer beliebter. Auch so mancher Beckumer hat mittlerweile einen klimafreundlichen Gleichstromflitzer in der Garage stehen. Geladen werden die E-Fahrzeuge meist an privaten Ladestationen. Eine neue Verordnung regelt nun, dass die heimischen Ladeeinrichtungen vor ihrer Inbetriebnahme beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet und – ab einer Leistung von 12 kW – genehmigt werden müssen.

Als örtlicher Stromnetzbetreiber ist die Energieversorgung Beckum die zuständige Melde- und Genehmigungsstelle für private Ladestationen. „Für uns ist es von hoher Wichtigkeit zu wissen, wenn Beckumer Bürger private Ladestationen in Betrieb nehmen, denn diese haben erhebliche Rückwirkungen auf die lokale Netzinfrastruktur. Um auch bei zunehmender Elektromobilität jederzeit eine zuverlässige und sichere Stromversorgung in Beckum gewährleisten zu können, sind wir auf die Mithilfe der E-Fahrzeugbesitzer angewiesen“, sagt Dennis Schenk, Geschäftsführer der Energieversorgung Beckum.   

Noch vor wenigen Jahren musste man Elektroautos auf Deutschlands Straßen regelrecht suchen. Heute sind sie längst keine Seltenheit mehr und prägen zunehmend das Straßenbild. Geladen werden Elektroautos zumeist an öffentlichen Ladesäulen oder zu Hause an privaten Wallboxen. Heimische Garagen werden dadurch immer häufiger zu „Mini-Stromtankstellen“. Das ist praktisch, hat aber deutliche Auswirkungen auf das örtliche Stromnetz. Damit es dadurch nicht zu technischen Problemen kommt, hat der Gesetzgeber nun die sogenannte Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) überarbeitet.

Ab sofort müssen alle privaten Ladestationen mit einer Leistung bis 12 kW bei der evb gemeldet werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Liegt die Leistung über dieser Grenze, muss der E-Auto-Besitzer die Ladeeinrichtung von der evb genehmigen lassen. Schenk erklärt: „Das Melde- bzw. Genehmigungsverfahren ist ganz unkompliziert: Der Interessent meldet sich einfach bei uns, wenn er eine Ladestation in Betrieb nehmen möchte. Wir bestätigen ihm dann die Anmeldung und er kann die Wallbox einbauen lassen. Und sollte die Ladeeinrichtung genehmigt werden müssen, lotsen wir den Netzkunden innerhalb von maximal zwei Monaten durch das Verfahren.“ Bei der Meldung bzw. Genehmigung für die Ladeeinrichtung unterstützen gerne die örtlichen Elektroinstallateure, welche die E-Fahrzeugbesitzer mit der Installation der Ladestation betraut haben.

Die evb kümmert sich nicht nur um das Melde- und Genehmigungsverfahren. In Kooperation mit dem örtlichen Automations-Spezialisten ALCONA bietet sie eine Wallbox für Privat- und Gewerbekunden an, den sogenannten STROMAT. „Der STROMAT ist nicht nur ein Qualitätsprodukt ‚Made in Germany‘, sondern auch noch unschlagbar günstig“, meint Schenk. Jeder, der sich für den STROMAT interessiere, sei herzlich dazu eingeladen, unverbindlich Kontakt zur evb aufzunehmen.

Nähere Infos gibt es bei der Energieversorgung Beckum unter 02521/8506-0 oder unter www.evb-beckum.de.

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