19. April 2018 / Allgemeines

Bürgerbegehren "Rettet den Marktplatz" - Zulässigkeit und Bürgerbegehren

Rettet den Marktplatz

Bürgerbegehren "Rettet den Marktplatz" - Zulässigkeit und Bürgerbegehren

Der Haupt- und Finanzausschuss einigte sich bereits am 10. April einstimmig, dass das am 19. und 26. März 2018 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“ zulässig ist. Nun musste nur noch der Rat der Stadt Beckum entscheiden, ob dieses Bürgerbegehren zulässig ist. Seit heute steht fest: Es ist zulässig!

Inhaltlich wurde dem Bürgerbegehren heute beim Rat der Stadt Beckum nicht entsprochen. Die Stadt nennt folgene Beweggründe für einen Umbau des Marktplatztes:

  1. Verbesserung des Stadtbildes

  2. Attraktivierung der Innenstadt

  3. Bessere Nutzbarkeit für Veranstaltungen/Wochenmarkt

  4. Steigerung der Aufenthaltsqualität für alle Anspruchsgruppen

  5. Barrierefreiheit

  6. Mittelfristig notwendige Erneuerung der Kanäle und der Leitungen der Versorgungsträger

  7. Private Investitionen in die Gebäude anstoßen

Der Tag des Bürgerbegehrens wurde heute vom Rat der Stadt Beckum auf den 8. Juli 2018 gelegt, somit ist der weitere Ablauf wie folgt:

  • 15. Mai 2018: Stichtag für die Zuleitung der Informationen für das Informationsheft an die Abstimmungsleitung
  • 3. Juni 2018: Stichtag für die Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses
  • 17. Juni 2018: Letzter Tag für die Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten
  • 18. Juni 2018: Beginn der Einsichtsmöglichkeit ins Abstimmungsverzeichnis
  • 22. Juni 2018: Stichtag für die Wohnsitznahme, Ende der Einsichtsmöglichkeit

Die Fragestellung des Bürgerentscheids ergibt sich bereits aus dem eingereichten Bürgerbegehren und kann vom Rat nicht geändert werden. Sie wird im Beschlussvorschlag zur Klarstellung aufgeführt und – ohne inhaltliche Änderung – barrierefrei, das heißt ohne die auf dem Unterschriftenzettel verwendete Abkürzung übernommen.

Der Rat der Stadt Beckum hat die Durchführung eines Bürgerentscheids am 8. Juli 2018 wird beschlossen. Die Fragestellung lautet: „Soll der Marktplatz in seiner bisherigen Form erhalten bleiben?“

In unseren News, sowie auf www.beckum.de kannst du dich umfangreich über das Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“, über die Standpunkte der Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Parteien sowie Bauvorlagen und Visualisierungen informieren.

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