19. April 2018 / Allgemeines

Rat der Stadt Beckum am 19. April

Rat der Stadt Beckum

Rat der Stadt Beckum am 19. April

Wir waren heute bei der Sitzung des Rates der Stadt Beckum für dich vor Ort.  

Nachdem sich die Ausschüsse über die jeweiligen Tagespunkte in Ihren Sitzungen beraten haben, hat der Rat der Stadt Beckum heute Entscheidungen getroffen.

Im Teil der öffentlichen Sitzung wurde unter anderem die Neufassung der Bädergebührensatzung, der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen ("Stadtfest Neubeckum", "Pütt-Tage",„Beckum hat viele Gesichter - Wir sind die Vereine!", "Ab in die Mitte - StadtGESTALTEN"), die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Rettet den Marktplatz", sowie die Inhaltliche Befassung zum Bürgerbegehren "Rettet den Marktplatz", die Festlegung des Tages des Bürgerentscheids zum Bürgerbegehren "Rettet den Marktplatz", Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, Bestellung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien behandelt.

Neufassung der Bädergebührensatzung

Nach der Beratung des Betriebsausschusses am 22. März folgte heute die Entscheidung durch den Rat der Stadt Beckum. Der Betriebsausschuss hatte sich auf Die Gebührensatzung, wie sie als Vorlage besteht, mit zwei Ausnahmen geeinigt.

1. Die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung, dass keine Ermäßigung beim Kauf von Zehnerkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Hartz  IV Leistungen), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Grundsicherungsleistungen) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen soll, wird ausgeschlossen (mit 12 Stimmen für den Ausschluss der Änderung angenommen).

2. Nach § 4 der Gebührensatzung (Gebührenbefreiung) sollen Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres in Begleitung von Erziehungsberechtigten sowie für Schwerbehinderte, die nach Feststellung der Versorgungsverwaltung einer freien Begleitperson bedürfen, die städtischen Bäder gebührenfrei nutzen dürfen. Diese Altersgrenze soll nun mit 7 Stimmen dafür, auf 6 Jahre erweitert werden.

>> Der Rat der Stadt Beckum hat heute der 1. Änderung des Betriebsausschusses mehrheitlich zugestimmt. Der 2. Vorschlag wurde mit 17 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Der restlichen Satzung stimmte der Rat der Stadt Beckum mehrheitlich zu.

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen ("Stadtfest Neubeckum", "Pütt-Tage",„Beckum hat viele Gesichter - Wir sind die Vereine!", "Ab in die Mitte - StadtGESTALTEN")

Wie zuvor können die Verkaufsstellen für die Dauer von höchstens 5 Stunden geöffnet sein, nunmehr jedoch erst ab 13:00 Uhr. Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur 1 Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder Handelszweige, darf nur 1 Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil oder Handelszweig freigegeben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss kam am 10. April zu dem Entschluss, dass das Offenhalten von Verkaufsstellen in den oben genannten Fällen zulässig ist.

>> Die Ordungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 3. Juni 2018, am 1. Sonntag im Monat September, am 7. Oktober 2018 und am Sonntag, den 17. Juni 2018 wurde einstimmig erlassen.

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Marktplatz“

Am 10. April hat der Haupt- und Finanzausschuss sich einstimmig geeinigt, dass das am 19. und 26. März 2018 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“ zulässig ist. 

>> Auch der Rat der Stadt Beckum stellte heute einstimmig fest, dass das am 19. und 26. März 2018 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“ zulässig ist.

Inhaltliche Befassung zum Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“

Zwei Initiatoren (u.a Herr Linden) stellten heute ihre aktuellen Standpunkte sowie Beweggründe vor. Nach einer regen Diskussion im Rat wurde dem Begehren jedoch nicht entsprochen.

Festlegung des Tages für den Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Rettet den Marktplatz“

Der Termin wurde für den 8. Juli 2018 beschlossen, demnach ist der weitere Ablauf wie folgt:

15. Mai 2018: Stichtag für die Zuleitung der Informationen für das Informationsheft an die Abstimmungsleitung.

3. Juni 2018: Stichtag für die Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses.

17. Juni 2018: Letzter Tag für die Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten.

18. Juni 2018: Beginn der Einsichtsmöglichkeit ins Abstimmungsverzeichnis.

22. Juni 2018: Stichtag für die Wohnsitznahme, Ende der Einsichtsmöglichkeit.

Die Fragestellung des Bürgerentscheids ergibt sich bereits aus dem eingereichten Bürgerbegehren und kann vom Rat nicht geändert werden. Sie wird im Beschlussvorschlag zur Klarstellung aufgeführt und – ohne inhaltliche Änderung – barrierefrei, das heißt ohne die auf dem Unterschriftenzettel verwendete Abkürzung übernommen.

>> Die Durchführung eines Bürgerentscheids am 8. Juli 2018 wurde beschlossen. Die Fragestellung lautet: „Soll der Marktplatz in seiner bisherigen Form (das heißt: mit den vier alten Platanen und dem jetzigen Standort des Püttbrunnens) erhalten bleiben?“

Fortschreibung des Regionalplans Münsterland

Die Stadt Beckum stimmt dem von der Bezirksregierung Münster in der erneuten Auslegung des geänderten Teils des Planentwurfs des sachlichen Teilplans Kalkstein vorgelegten Ausgleichsvorschlag zu, so wie er in Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt ist.

Voraussetzung dafür ist, dass die aus Sicht der Stadt besonders zu schützenden Belange des Erhalts der Höxbergstufe und des Höxbergplateaus dadurch gesichert werden, dass sich das Abbauunternehmen schon jetzt vertraglich dazu verpflichtet, das Höhenprofil und die landschaftsräumliche Gliederung nach Abschluss der Abbautätigkeit wiederherzustellen.

Die Wiederherstellung wird im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Stadt Beckum festgesetzt. Die Forderung aus der bisherigen Stellungnahme, dass im Vorgriff beziehungsweise während der Abbautätigkeit landschaftsräumliche Gliederungselemente zu schaffen sind, welche die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes abmildern, wird aufrechterhalten. Es ist sicherzustellen, dass die schutzwürdigen Belange auf der Ebene der Rekultivierungsplanung berücksichtigt werden.

Bestellung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien

Als Vertreterin für die evangelische Kirche im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien wird Frau Kira Polaszek, Kurze Straße 14, 59269 Beckum, als stellvertretendes beratendes Mitglied bestellt.

 

Falls du etwas zu den einzelnen Ausschusssitzungen oder den oben erwähnten Anlagen, Vorlagen, Planentwürfen nachlesen möchtest, kannst du dies jeder Zeit in unseren News oder im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum tun.

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