27. Juni 2018 / Allgemeines

AUSSCHUSS FÜR BAUEN, UMWELT, ENERGIE UND VERGABEN am 27. Juni

Ausschusssitzung

AUSSCHUSS FÜR BAUEN, UMWELT, ENERGIE UND VERGABEN am 27. Juni

Heute tagt wieder der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Vergaben der Stadt Beckum im Sitzungssaal des Rathauses in Neubeckum. Ein großes Thema hierbei ist der Endausbau der Tönne-Arnsberg-Straße sowie der Menni-Rosendahl-Straße.

Des weiteren werden im Teil der öffentlichen Sitzung die Straßenverkehrlichen Maßnahmen im Bereich Elisabethstraße/Clemens-August-Straße und die Verkehrssituation am Holtmarweg behandelt.

Top 1: Die Tönne-Arnsberg-Straße und Menni-Rosendahl-Straße sollen in den Jahren 2018/19 endgültig ausgebaut werden.

Der Plan zum Endausbau der Straßen ist bereits in der Ausschusssitzung am 30. Mai vorgestellt worden. In der Sitzung vom 30. Mai wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung mit folgender Änderung im Plan, eine Eigentümerversammlung durchführt: Die Gehwege und die Fahrbahn werden höhengleich ausgebaut und der Hochbord entfällt.

Diese Eigentümerversammlung fand am 12. Juni statt. Die wesentlichen Anfragen und Anregungen zur Ausbauplanung bezogen sich auf:

  • Die Anlegung einer 2. Grundstückszufahrt
  • Die Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten derjenigen
  • Die im Bereich der Fuß- und Radwegeverbindung liegen
  • Die Gestaltung und Lage des Straßengrüns
  • Fragen zum Glasfaserausbau.

Nach Auswertung der Eigentümerversammlung und Berücksichtigung entsprechender Lösungsvorschläge sollen die Straßen zum jetztigen Zeitpunkt wie folgt ausgebaut werden:

Verkehrsregelung: Ausbau als Tempo-30-Zone; Straßenverkelrsfläche: Asphalt; Entwässerungsrinne: 2-reihige Rinne; Gehwege: Betonsteinpflaster grau, quer verlegt; Ausfahrten: Betonsteinpflaster grau, längs verlegt; Parkflächen: Betonsteinpflaster anthrazit mit Fase, quer verlegt; Grünflächen: entsprechend der vorgelegten Ausbauplanung.
Zum Hochbord als Abtrennung zum Gehweg liegt noch kein Beschluss vor.

Zur Zeit liegen die Kosten schätzungsweise bei 883.500,00€ (für beide Straßen).

Top 2: Straßenverkehrliche Maßnahmen im Bereich Elisabethstraße/Clemens-August-Straße

Vertreter/innen der AG Verkehr der Initiative 55+ reichten mit einem Schreiben vom 11. März einen Bürgerantrag ein, welcher heute thematisiert wurde.

Im Antrag wird um Ausweisung einer Tempo-30-Zone und die Errichtung von Fußgängerüberwegen an der Elisabethstraße im Bereich der sog. „Bummelke“ sowie an der Clemens-August-Straße im Bereich der Bücherei gebeten. Zudem liegt den Antragsteller/innen der Vorrang von Fußgängern und Radfahrern beim Überqueren der Elisabethstraße am Herzen.

Die Verwaltung wird nun die im Rahmen des (von der StVO vorgesehenen) Anhörungsverfahrens die zuständigen Stellen der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einbeziehen und die Einrichtung der Geschwindigkeitsbeschränkung in den entsprechenden Bereichen abschließend prüfen.

Vor einer abschließenden Entscheidung zum beantragten Fußgängerüberweg an der Clemens-August-Straße beabsichtigt die Verwaltung eine Datenerhebung, die die Verkehrsbelastung sowie die Querungshäufigkeit der Clemens-August-Straße aufzeigt. Der Erhebungszeitraum wird dabei außerhalb der Ferien liegen. Die Markttage finden hierbei Berücksichtigung.

Top 3: Verkehrssituation am Holtmarweg

Es wurde beantragt, den Holtmarweg wieder mit Tempo 50 auszuweisen und die für den Ausbau einen Teil der gezahlten Anliegerbeiträge zurück erstattet zu bekommen. Als Be-gründung wurde angeführt, dass das Tempolimit regelmäßig überschritten werde. Trotz geführter Gespräche mit der Stadtverwaltung hätte sich die Situation weiter verschlechtert und mit einer Verbesserung sei – auch aufgrund der derzeitigen baulichen Situation – nicht mehr zu rechnen.

Wiederholte Geschwindigkeitsmessungen ergaben einen v85-Wert von ca. 50km/h. Dies ist in einer Tempo-30-Zone seitens der Stadtverwaltung nicht hinnehmbar (als v85-Wert bezeichnet man den Wert, der von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15% überschritten wird).

Daher ist es aus Sicht der Verwaltung geboten, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu stoppen. Da die bereits ergriffenen Maßnahmen der Verwaltung zu keiner Besserung führten, bleiben nun nur noch 2 weitere Möglichkeiten:

  1. Sollte die Tempo-30-Zone bestehen bleiben, so sind technische Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unbedingt notwendig.
  2. Dem Bürgerantrag vom 06. März könnte teilweise stattgegeben und die Tempo-30-Zone unter bestimmten Maßnahmen aufgehoben werden.

Aufgrund des deutlich reduzierten Aufwandes gegenüber dem Ausbau zusätzlicher Einbauten (Möglichkeit 1), empfiehlt die Verwaltung die 2. Maßnahme.

Ausführliche Erläuterungen zu den geplanten Baumaßnahmen, kannst du dir mit weiteren Vorlagen im Online Ratsinformationssytem der Stadt Beckum anschauen. Außerdem findest du dort auch die oben genannten Bürgeranträge.

>> Dieser Bericht bezieht sich auf unseren Kenntnisstand vor der heutigen Ausschusssitzung. Entscheidungen zu den oben genannten Themen folgen. 

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