24. April 2020 / Allgemeines

Mund und Nase müssen ab Montag auch auf Wochenmärkten bedeckt werden

Neue Coronaschutzverordung des Landes NRW liegt vor

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Am Montag tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann soeben vorgestellt hat. Die Stadt Beckum hatte bereits darauf hingewiesen. Nun stehen auch die Details fest.
 
Demnach müssen alle Personen ab Montag, den 27. April 2020 in allen Verkaufsstellen und Geschäften, im Öffentlichen Personennahverkehr und in Schulbussen sowie auch auf Wochenmärkten eine sogenannte Alltagsmaske tragen. Das gilt für Kundschaft und Bedienstete oder Geschäfteinhaber gleichermaßen sowie für Kinder im schulfähigen Alter.  
 
Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind. Es reichen selbstgefertigte Stoffmasken sowie Schals und Tücher. Im Internet sind zahlreiche Anleitungen zu finden. Die Coronaschutzverordnung und weitere Hinweise unter www.land.nrw.

 

Quelle

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