17. März 2020 / Allgemeines

Informationen zum generellen Veranstaltungsverbot zur Eindämmung des Corona-Virus

Stadt Beckum

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Auch private Feiern und Zusammenkünfte im gesamten Stadtgebiet, ob unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden fallen unter das zurzeit geltende Verbot. Hier ein paar Beispiele und weitergehende Infos:

Verbotene Veranstaltungen:

  • Geburtstagspartys, Ehejubiläen, Tauffeiern, Hochzeitsfeiern und Vergleichbares
  • Verlobungsfeiern, Junggesellenabschiede und Polterabende
  • Kartenklubs, Kegelklubs, und Vergleichbares
  • Straßenfeste und Nachbarschaftsfeste
  • Floh- und Trödelmärkte
  • Jugendpartys und Tanzveranstaltungen
  • Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden
  • Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte sämtlicher Konfessionen
  • Trauerfeiern/Beerdigungs-Kaffeetrinken
    Zusätzlich solltest du wissen: Die Nutzung der Trauerhalle und des Treffpunktes ist ebenfalls zurzeit untersagt.
  • Osterfeuer
    Zusätzlich solltest du wissen: Das für das Osterfeuer gesammelte unbehandelte Holz und der Strauchschnitt können noch bis zum 31. März verbrannt werden (es gilt die Allgemeinverfügung für das Verbrennen von sogenanntem Schlagabraum). Dafür ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Bitte melde dich an unter 02521 29-483, -484, -485 und teile Tag, Uhrzeit, Ort, deine telefonische Erreichbarkeit und das ungefähre Volumen des zu verbrennenden Materials in Kubikmetern mit. In den kommenden Tagen werden zusätzlich die Veranstalter der Osterfeuer der letzten Jahre angerufen und über die neue Regelung informiert. Natürlich ist es auch möglich, das Material klimafreundlich zu häckseln.

Bei den folgenden Veranstaltungen gelten Einschränkungen:

  • Standesamtliche Trauungen können nur im kleinsten Kreis abgehalten werden. Auskünfte erteilen der Fachdienst Bürgerbüro und das Standesamt unter 02521 29-410, -411 und -412.
  • Bestattungen können ebenfalls zurzeit nur im engsten Familienkreis (1. und 2. Grad, also Eltern und Kinder sowie Geschwister des/der Verstorbenen) durchgeführt werden. In besonderen Fällen kann es Ausnahmen geben. Auskünfte erteilt der Fachdienst Umwelt und Grün unter 02521 29-314.


Bitte wende dich bei Fragen rund um die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus an die Hotline unter 29-7777 der Stadt Beckum, die montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr bereitsteht.

 

Quelle

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