23. März 2022 / Politik

Wohngebiet „Kirchfeld“ in Vellern Thema bei gestriger Ausschusssitzung

Ausschuss für Stadtentwicklung

Neuer Aufstellungsbeschluss für Wohngebiet in Vellern

Für das Wohngebiet „Kirchfeld“ in Vellern wurde bereits im November 2019 ein Aufstellungsbeschluss beschlossen. Dieser muss jedoch aufgehoben werden. Mit dem Bebauungsplan des Gebietes „Kirchfeld“ wird angestrebt, den vorhandenen Siedlungsbereich im Osten Vellerns weiterzuentwickeln und entsprechend abzurunden. Die Fläche grenzt unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an und ist derzeit durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

Auf der rund 1,8 Hektar großen Fläche sollen in Zukunft circa 30 Bauplätze der Größenordnung 220m² und 535 m² von der Stadt Beckum angeboten werden. Vorgesehen sind maximal 2-geschossige Gebäude. Das Gebiet wird über die Höckelmerstraße erschlossen und auch eine entsprechende Fuß- und Radwegeverbindung ist geplant. Darüber hinaus wird ein Regenrückhaltebecken für den anfallenden Niederschlag errichtet.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um private Grundstücke verkleinert. Entsprechend ist auch keine Erschließung der westlichen Grundstücke möglich. Zudem wurde der Geltungsbereich um ein weiteres Grundstück für das Regenrückhaltebecken erweitert. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung nun einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Dieser Empfehlung stimmten in der gestrigen Sitzung alle Fraktionen zu. Allerdings wurde aus einigen Fraktionen angemerkt, dass man sich eine Einbeziehung der direkten Nachbarn sowie der Firma Schrader gewünscht hätte. Eingangs der Sitzung gab es dahingehendend eine Anfrage eines Anwohners sowie der Firma Schrader. Dabei wurde auch das Emissionsgutachten in Frage gestellt, welches im Vorhinein für diesen Standort aufgestellt wurde.

Kaltes Nahwärmenetz soll als nachhaltiges Pilotprojekt dienen

Um eine ökologische und ökonomische Wärmeversorgung umzusetzen, hat die Energieversorgung Beckum das Planungsbüro iNeG IngenieurNetzwerk Energie eG damit beauftragt, ein Konzept für die regenerative und klimaneutrale Wärmeversorgung des Baugebiets zu erarbeiten. Hier wurde näher auf das Konzept des kalten Nahwärmenetzes eingegangen. Üblicherweise wird Wasser mit 90 Grad Celcius als Transportmedium zum Heizen genutzt. Um dieses Wasser aufzuwärmen werden fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Erdgas verwendet. Das hat trotz guter Dämmung erhebliche Energieverluste zur Folge.

Beim Betrieb eines kalten Nahwärmenetzes wird eine frostbeständige Sole verwendet, die durch Erdwärme auf eine konstante Temperatur gebracht wird. Die Wärme wird der Sole daraufhin mit einer Wärmepumpe entzogen, die diese verdichtet und weiter erwärmt. Hier wird lediglich Energie benötigt, um die Wärmepumpe zu betreiben. Mit der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien liefert die kalte Nahwärme somit eine emissionsfreie Wärme- und Kältelieferung. Andersherum, kann die Sole an sehr warmen Tagen die Wärme aus dem Gebäude entziehen und für eine zukünftige Nutzung speichern.

Das angestrebte kalte Nahwärmenetz in Vellern geht deutlich über die Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden hinaus und kann als nachhaltiges Pilotprojekt für zukünftige neue Wohn- und Gewerbegebiete in Beckum dienen.

Das Projekt erhält eine Förderung von bis zu 40 %. Und auch eine Machbarkeitsstudie, die derzeit das Ingenieurbüro iNeG IngenieurNetwerk Energie eG erstellt, wird mit bis zu 60 % gefördert. Damit sich das Projekt lohnt, ist es wichtig, dass möglichst viele Gebäude an dieses kalte Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der gestrigen Sitzung stimmten alle Fraktionen einstimmig dafür, dass die Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG das kalte Nahwärmenetzes im Baugebiet VE 10 „Kirchfeld“ baut und in Betrieb nimmt.

Erschließung erfolgt durch die Stadt Beckum

Das Baugebiet wird von der Stadt Beckum erschlossen. Anschließend werden die Baugrundstücke vermarktet. Um diese Vermarktung möglichst „wohnungspolitisch“ zu gestalten, werden soziale beziehungsweise gemeinwohlorientierte Kriterien festgelegt. Diese Vergabegrundsätze für den Verkauf städtischer Baugrundstücke werden derzeit vorbereitet und anschließend in den politischen Gremien thematisiert.

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