15. März 2021 / Politik

SPD stellt einen Antrag auf Reduzierung der Elternbeiträge

Mitteilung der SPD-Fraktion

Es folgt eine Mitteilung der SPD-Fraktion:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich, 

die anhaltende Corona-Pandemie stellt Familien nach wie vor sowohl vor finanzielle als auch vor organisatorische Herausforderungen. So wurde der Appell an alle Familien, die Kinder nur bei dringendem Bedarf in die Betreuung zu geben, erst zum 22.02.2021 aufgehoben. Eine Betreuung findet seitdem im eingeschränkten Regelbetrieb mit minus 10 Wochenstunden gegenüber der vertraglich zugesicherten Betreuungszeit statt.

Eine Betreuung also, die nach wie vor nicht zu 100 Prozent genutzt bzw. angeboten werden kann. Hingegen liegt die finanzielle Belastung bezüglich der Elternbeiträge aber wieder bei 100 Prozent.

Die SPD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Die Stadt Beckum reduziert die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und zur Betreuung in der offenen Ganztagsschule sowie für außerordentliche Betreuungsangebote der Primarstufe im Zuge von Covid-19 für die Zeit vom 1. Februar 2021 bis zum 28. Februar 2021, sowie für die Zeit vom 01. März 2021 bis zum 31. März 2021 um 50 Prozent.

Die Reduzierung um 50 Prozent wird wie folgt begründet:
Die NRW Landesregierung hat bis zum heutigen Tage leider keine Aussagen bezüglich der Übernahme der Elternbeiträge für die Monate Februar und März getätigt. Während der eingeschränkte Pandemiebetrieb landesweit ausgerufen wurde, hält sich die Landesregierung nun bedeckt bezüglich der Aussetzung der betreffenden Elternbeiträge. Wieder einmal sind es die Kommunen, die hier den Ausputzer spielen dürfen, denn der kommunale Anteil wird bisher seitens des Landes nicht übernommen.

Die Belastungen der Eltern und die Einschränkungen in der Betreuung existieren – wie oben geschildert – dennoch. Unabhängig davon, ob das Land NRW dies durch eine finanzielle Entlastung anerkennt oder nicht. Vor diesem Hintergrund müsste eigentlich eine Entlastung der Eltern zu 100 Prozent erfolgen. Die Erstattung der Elternbeiträge ist im Haushalt als Coronaschaden zu bewerten. Vor dem Hintergrund der nicht abzusehenden zukünftigen Entwicklungen im Betreuungsbereich lässt die finanzielle Situation der Kommune eine Belastung zu 100 Prozent dennoch nicht zu.

Jetzt ist das Land am Zug:
Sollte das Land NRW rückwirkend den kommunalen Anteil der Betreuungsbeiträge seinerseits für die oben genannten Zeiträume erstatten, so ist diese Erstattung ebenfalls an die Eltern zu 100 Prozent abzuführen."

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