13. August 2020 / Politik

Neubildung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf

Meldung des Kreises

Es folgt eine Mitteilung des Kreises:

Am 13. September 2020 wird der Kreistag des Kreises Warendorf für die nächste Kreistagsperiode gewählt. Aus diesem Grund muss auch der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien neu gebildet werden.

Dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien gehören sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder an. Die beratenden Mitglieder werden durch bestimmte Institutionen bestellt. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag gewählt; es handelt sich dabei um neun Mitglieder des Kreistages bzw. von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Sechs weitere Personen werden von den im Bereich des Kreises Warendorf wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen.

Darüber hinaus kann der Kreistag bis zu vier weitere sachkundige Frauen und Männer, die von den im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wirkenden Träger der Jugendhilfe vorgeschlagen werden, als beratende Mitglieder berufen. Diese sollen jeweils nicht stimmberechtigt vertretenden Trägern angehören. Gleichzeitig kann jeweils eine persönliche Vertretung bestellt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien befasst sich mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Er hat das Recht, dazu Anträge an den Kreistag zu stellen.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat die im Kreis Warendorf tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe – das sind Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, die Jugendverbände, die Jugendgemeinschaften und Jugendorganisationen sowie sonstige Vereinigungen und Initiativen - schriftlich aufgefordert, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und bis zum 18. September 2020 Persönlichkeiten für die Wahl in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu benennen.

Sollte ein im Kreis Warendorf wirkender und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe keine Aufforderung zur Abgabe eines Wahlvorschlages erhalten haben, kann er sich schriftlich oder telefonisch mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Tel.: 02581/535117, in Verbindung setzen. 

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