7. September 2020 / Politik

Erklärung zum Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Beckum

Mütterzentrum Beckum

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus mit der Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger mit bis zu 40.000 Euro jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. 

Eine Voraussetzung für die Förderung einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft über deren Absicht, das Mehrgenerationenhaus in die Gestaltung des demografischen Wandels und der örtlichen Sozialraumentwicklung mit einzubinden. Dies soll durch die Kommune geschehen, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt oder die das Haus kofinanziert. Das Mütterzentrum Beckum – als eingetragener Verein im Jahr 1987 gegründet und zwischenzeitlich in der Stadt Beckum eine Institution – wird seit dem Jahr 2007 auch als Mehrgenerationenhaus im Rahmen des oben bezeichneten Bundesprogramms gefördert. 

Die Angebote des Mehrgenerationenhauses erstrecken sich über die Schwangerschaftsberatung, Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich, der Familienarbeit sowie im Seniorenbereich und seit der Zuwanderung der vielen Flüchtlinge im vergangenen Jahr auch verstärkt in der Integrationsarbeit. 

Die Arbeit des Mütterzentrums Beckum e. V. finanziert sich vielfach über bürgerschaftliches Engagement, eröffnet aber auch Tätigkeitsfelder, die auf Honorarbasis vom Verein selbst organisiert werden. Darüber hinaus hat sich der Verein immer wieder über diverse Förderprogramme finanziert und natürlich über Spenden und Sponsorengelder. 

Seit jeher wird der Mütterzentrum Beckum e. V. ebenso von der Stadt Beckum finanziell gefördert, da im Rahmen von Kooperationsprojekten, wie der Kindertagespflege, den Kinder- und Jugendhäusern, der Schülerbetreuung in der Offenen Ganztagsschule an einigen Beckumer Schulen als auch aktuell in der Flüchtlingsarbeit, gemeinsame Standbeine geschaffen wurden. Ursprünglich wurde das Programm Mehrgenerationenhäuser gänzlich über Bundesmittel gefördert, seit dem Jahr 2012 wird seitens des Bundes eine Kofinanzierung der Kommune eingefordert. 

Seit dieser Zeit wird dem Mütterzentrum Beckum e. V. zur Finanzierung des Mehrgenerationenhauses neben dem erforderlichen Zuschuss von 10.000 Euro ein weiterer freiwilliger Betrag von 3.000 Euro gewährt. Um die Förderung auch über den 01.01.2021 und bis zum 31.12.2028 erhalten zu können, forderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Bekenntnis der Kommune dahingehend, dass das Mehrgenerationenhaus in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird. Daneben werden im Einzelfall für zielgerichtete und gemeinsam vereinbarte Projekte weitere Zuschüsse gezahlt. Dieses Bekenntnis wurde mit Ratsbeschluss vom 27.09.2016 abgegeben.

Auf der Ratssitzung vom 03. September 2020 wurde einstimmig beschlossen, dass das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Beckum e. V. weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt eingebunden wird. Dies gilt ebenso für die kommunalen Planungen zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsbereich des Mehrgenerationenhauses.

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