19. Dezember 2020 / Politik

Anfrage zum zukünftige Schüleraufkommen in Beckum

SPD Beckum

Es folgt eine Anfrage zum zukünftige Schüleraufkommen in Beckum der SPD im Rat der Stadt Beckum:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gerdhenrich, 

der Niederschrift des interfraktionellen Gesprächs vom 27.10.2020 sind die aktuellen Prognosezahlen der schulpflichtig werdenden Kinder zu entnehmen. Demnach ist eine fortwährende Steigerung zu verzeichnen.

Zudem wurde im Juli 2018 die Zügigkeit der Martinschule und des Standortes Beckum der Sonnenschule zur Deckung des Raumbedarfs für das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) gemäß §46 Abs.3 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2021/2022 zum Schuljahresbeginn am 01. August 2021 auf 2 Züge begrenzt.

Der Stadt Beckum stehen damit im Stadtteil Beckum per Beschlüssen aus 2018 8 Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung. Dem gegenüber stehen Stand 10/2020 234 einzuschulende SuS allein aus dem Stadtteil Beckum. Im Ergebnis also eine kommunale Klassenrichtzahl (KKRZ) von 10,17.

Auch die nachfolgenden Jahre verzeichnen ein KKRZ von über 8. Gemäß §81 (4) Schulgesetzt NRW ist eine vorübergehende Mehrklassenbildung zu untersagen, wenn personelle, räumliche oder sächliche Voraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufnahmekapazitäten innerhalb der Schulen einer Schulform nicht ausgeschöpft sind und damit der Bestand einer Schule gefährdet ist.

Vor den genannten Hintergründen stellen sich der SPD-Fraktion daher folgende Fragen:

  1. Welche grundsätzlichen Szenarien der Beschulung sind bei den aktuell prognostizierten Schülerzahlen für die kommenden Jahre im Ortsteil Beckum aus Sicht der Verwaltung vorhanden?
  2. Welche Konsequenzen folgen aus dem zukünftigen Schüleraufkommen bei ab Sommer 2021/22 lediglich acht zur Verfügung stehenden Eingangsklassen im Stadtteil Beckum?
  3. Wie sehen die aktuellen Anmeldezahlen aus?
  4. Wie stellt sich die Situation dar, wenn der Standort an der Neißer Straße als Teilstandort der Neuen Grundschule Mitte genutzt wird?
  5. Vor welchem Hintergrund ist die Beschlusslage aus Juli 2018 (Zusammenlegung Eichendorffschule und Paul-Gerhardt-Schule und somit Aufgabe des Standortes Neißer Str., sowie Deckelung der Zügigkeit an Martin- und Sonnenschule – Standort Beckum) mit dem §81 (4) Schulgesetzt NRW vor der jetzigen Entwicklung der Schülerzahlen noch konform?

 

Meistgelesene Artikel

Beckum hat einen neuen Kater Rumskedi: Eine Legende folgt einer Legende
Lokales

Heute Abend hat der Beckumer Karneval seinen neuen Kater Rumskedi gewählt.

weiterlesen...
Die Werse-Schützen haben haben ihren Jubiläums-Jungschützenkönig: Horrido aus Beckum!
Lokales

Beim Jungschützenfest des Werse Schützenvereins fiel nach 144 Schuss die Entscheidung. Wer trägt die Krone im Jubiläumsjahr?

weiterlesen...
Horrido! Die Werse-Schützen küren ihr Königspaar im Jubiläumsjahr
Lokales

Im 200. Jahr des Werse Schützenvereins fiel nach 115 Schuss die Entscheidung.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Anfrage zum Stand des kommunalen Hitzeschutzes in Beckum
Politik

Hitze zählt zu den größten gesundheitlichen Risiken des Klimawandels.

weiterlesen...
Rossmann in Neubeckum wird größer: Rat entscheidet am 9. Juli
Politik

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 30. Juni den Weg freigemacht. Am 9. Juli entscheidet der Rat über die Erweiterung des Rossmann-Marktes in Ne

weiterlesen...
Beckum tritt in die Pedale: Ausschuss gibt Radverkehrsmittel frei
Politik

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 30. Juni über das Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzept entschieden.

weiterlesen...