8. Januar 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Was gilt ab Montag?

Neue NRW-Coronaschutzverordnung ab 11. Januar

Nach dem Bund-Länder-Beschluss hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Absprachen jetzt in die neue NRW-Coronaschutzverordnung überführt. Im Wesentlichen werden darin die aktuellen Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt. Darüber hinaus sieht die Verordnung ab kommenden Montag die folgenden Änderungen vor:

Kontaktbeschränkungen
Weiter eingeschränkt wurde der Kontakt zwischen haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum. Demnach dürfen Personen eines Hausstandes mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand zusammentreffen. Die zusätzliche Person darf zu betreuende und mit ihr zusammenlebende Kinder mitbringen. Damit können beispielsweise die Großeltern mit einem Elternteil und dessen Kindern zusammen sein, nicht jedoch mit dem zweiten Elternteil.

Gleichzeitig greift das Verbot nicht, wenn der Kontakt zur Begleitung oder Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen erforderlich ist. Diese Ausnahme ermöglicht zum Beispiel, dass eine Person bei Bedarf mehrere haushaltsfremde Kinder aus den Kindertagesstätten abholen kann, sofern sich das aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten nicht anders organisieren lässt. 

Ausdrücklich klargestellt wurde auch, dass das Kontaktverbot nicht die Umgangsrechte einschränkt. So ist beispielsweise der Umgang des getrennt lebenden Partners, der getrennt lebenden Partnerin mit den eigenen Kindern gewährleistet.

Büchereien
Die bisherige Regelung für Bibliotheken wurde etwas gelockert. Ähnlich wie im Einzelhandel sind nun grundsätzlich Abholung oder Lieferung und Rückgabe von Medien zulässig, wenn dies unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen ablaufen kann. Die beiden Beckumer Büchereien bleiben in der nächsten Woche noch geschlossen. Ab dem 18. Januar 2021 können dort nach vorheriger Anmeldung kontaktlos Medien ausgeliehen und zurückgebracht werden. Mehr Informationen bekommst du in der nächsten Woche.

Fahrschulen
Der Betrieb von Fahrschulen bleibt weiter eingeschränkt. Wer seine praktische Ausbildung bereits begonnen und mehr als die Hälfte der verpflichtenden Stunden absolviert hat, kann diese jedoch einschließlich der Fahrprüfung fortsetzen. Selbstverständlich müssen die Hygienebedingungen eingehalten werden, die im Fahrzeug anwesenden Personen müssen mindestens eine FFP2-Maske tragen.

Gastronomie, Kantinen und Mensen
Die geltenden Schließungen in der Gastronomie wurden auf Kantinen und Mensen ausgeweitet. In Bildungseinrichtungen dürfen Betriebskantinen und Mensen ausnahmsweise betrieben werden, wenn die Arbeitsabläufe beziehungsweise der noch zulässige Bildungsbetrieb sonst nicht aufrechterhalten werden können. Alternativen sind vorrangig umzusetzen, wie etwa der Verzehr im eigenen Büro.

Veranstaltungen
Ebenfalls verlängert wurde das Verbot von Veranstaltungen. Grundsätzlich erlaubt bleiben die Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Beckum oder der Fraktionen. Diese dienten nach den Erklärungen der zuständigen Ministerien der Daseinsvorsorge. Die Stadt Beckum wird dennoch die für Januar vorgesehenen Sitzungen auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Sitzungen, die nicht verschiebbar sind, etwa zu den Haushaltsberatungen, finden unter strengsten Hygieneschutzbedingungen statt.

Jagd
Erleichterungen gibt es bei der Jagd. Jagdveranstaltungen zum notwendigen Schalenwildabschuss oder zur Seuchenvorbeugung sind zulässig, etwa die Reduktion der Wildschweinpopulation. Jägerinnen und Jäger müssen sich dazu an die untere Jagdbehörde beim Kreis Warendorf wenden, die dann feststellt, ob die Vorhaben zwingend vor dem 31. Januar erforderlich sind. Soweit Jagdveranstaltungen zulässig sind, dürfen sie nur in festen und namentlich dokumentierten Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmenden durchgeführt werden.

Bewegungsbeschränkung
Die im Vorfeld diskutierte Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort wurde bislang nicht in die für unser Bundesland geltende Coronaschutzverordnung aufgenommen. Der Bund-Länder-Beschluss sieht eine solche Regelung vor, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen überschritten wird. In NRW gilt nach der Coronaschutzverordnung bis auf weiteres, dass die dann erforderlichen Maßnahmen individuell auf Kreisebene festgelegt werden müssen.

Schulen und Kitas
In den Schulen findet ab der kommenden Woche, spätestens ab Mittwoch, für alle Jahrgänge Distanzunterricht statt. Wann die einzelnen Schulen damit starten, ist den jeweiligen Internetpräsenzen zu entnehmen (aufgelistet unter >> www.beckum.de/schulen). Wer für sein Kind bis einschließlich Klasse 6 eine Notbetreuung in der Schule benötigt, klärt seinen Bedarf ebenfalls direkt mit der Schule. Für den etwaigen Transport zur Schule sind die Eltern verantwortlich. Die Kitas bieten einen eingeschränkten Regelbetrieb an und reduzieren die Betreuungsdauer grundsätzlich um 10 Stunden pro Woche. Die Eltern werden weiterhin gebeten, das Betreuungsangebot so wenig wie möglich zu nutzen. 

Aktuelle Fallzahlen und Appell des Bürgermeisters

In der Stadt Beckum gibt es aktuell 103 akut mit dem Coronavirus infizierte Personen. 15 Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus in unserer Stadt gestorben. Die 7-Tages-Inzidenz des Kreises Warendorf liegt bei 171,7 Fällen pro 100 000 Einwohnern. Bürgermeister Michael Gerdhenrich appelliert angesichts der neuen Verordnung und der hohen Zahlen an die Beckumerinnen und Beckumer, sich weiterhin an die Regeln zu halten und alles dafür zu tun, die Pandemie gemeinsam zu bewältigen: „Die Impfungen sind gestartet und unsere große Hoffnung. Doch solange die sogenannte Herdenimmunität nicht hergestellt ist und angesichts der hohen Infektionszahlen, müssen wir unsere Kontakte weiter deutlich beschränken“, so Gerdhenrich. „Ich bin tief erschüttert über die Todesfälle. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen“, so der Bürgermeister weiter. 

Er wisse, was die Einschränkungen für viele Menschen bedeuten. Doch er baue auf die Tatkraft und das Mitdenken der allermeisten Beckumerinnen und Beckumer. „Wenn wir uns weiter in Solidarität üben und gegenseitig auf kreative Weise unterstützen, etwa die Liefer- und Abholdienste des heimischen Handels nutzen und uns natürlich an die Regeln halten, werden wir diese Herausforderung gemeinsam bestehen“, meinte Gerdhenrich abschließend.

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