6. Oktober 2020 / Meldung der Stadt Beckum

Bisher 14 Feiern in öffentlichen Räumen angezeigt – 1 Verstoß mit Polizeieinsatz

Neue Reglungen seit dem 01. Oktober 2020

Seit dem 1. Oktober 2020 müssen wie bereits berichtet nach NRW-Coronaschutzverordnung private Feiern in Gaststätten oder Sälen mit mehr als 50 Gästen beim Fachdienst Recht und Ordnung der Stadt Beckum angezeigt werden. Seitdem sind bei der Stadt Beckum 14 Feiern von besonderen Anlässen bekannt gemacht worden. Es handelt sich um 7 Hochzeiten, 3 Geburtstage, eine Trauerfeier, eine Verabschiedung und 2 Verlobungen. Der zuständige Fachdienst wird stichprobenartig Kontrollen durchführen.

Einen Polizeieinsatz hat nach entsprechendem Hinweis am vergangenen Wochenende eine Feier in der Nähe des Tuttenbrocksees ausgelöst, da hier augenscheinlich die zulässige Personenzahl von 150 deutlich überschritten wurde. Um zu verhindern, dass einzelne Gäste die Feier verließen, sperrte die Polizei die Zufahrt. Im Verlauf des Einsatzes wurden 215 Personen gezählt. Die Rufbereitschaft der Stadt Beckum wurde hinzugezogen.

Die vom Verantwortlichen der Feier zu führenden Kontaktlisten waren unvollständig. Die Stadt wird heute mit dem Betreiber der Einrichtung über die Feier und die Durchführung zukünftiger Veranstaltungen ein Gespräch führen. Darüber hinaus werden Anhörungen gegen Verantwortliche im Rahmen von Bußgeldverfahren eingeleitet.

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