30. Oktober 2020 / Lokales

Landrat: „Neue Corona-Einschränkungen bitter, aber notwendig“

Meldung des Kreis Warendorfs

Es folgt eine Meldung des Kreis Warendorfs:

Nach der Minsterpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel liegt auch im Kreis Warendorf die neue Corona-Schutzverordnung vor, die den bundesweiten „Lockdown Light“ regelt. Wie schon im März - und im Kreis Warendorf im Juni – gelten ab Montag wieder strengere Coronaregeln.

„Die Einschnitte sind bitter, aber mit Blick auf das Infektionsgeschehen auch im Kreis Warendorf leider notwendig“, so die Einschätzung von Landrat Dr. Olaf Gericke. „Wir müssen das Ausbruchsgeschehen in den Griff bekommen, um die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen und die Funktionsfähigkeit unseres gesamten Gesundheitssystems zu erhalten.“

In der Öffentlichkeit dürfen ab Montag nur noch Personen aus zwei Haushalten, höchstens jedoch zehn Personen, zusammenkommen. Außerdem besteht eine Maskenpflicht nicht nur in geschlossenen Räumen wie z. B. Supermärkten, sondern auch unter freiem Himmel, wenn dort die Einhaltung des Mindestabstands nicht sichergestellt werden kann.

Insbesondere die Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbranche ist von den neuen Corona-Regeln betroffen. Alle Restaurants, Kneipen, Bars und Clubs müssen bis zum 30. November geschossen bleiben. Das gilt auch für Theater, Kinos und Museen.

„Viele Gastronomen und Hoteliers im Kreis haben in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen, um den Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Daher habe ich – im Übrigen auch alle Bürgermeister im Kreis – Verständnis, dass es auch kritische Stimmen zu den neuen Vorgaben gibt.“ Schließlich gehe es für viele Unternehmer erneut ums Überleben.

Um die Gastronomie vor Ort zu unterstützen, könnten die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden vier Wochen verstärkt Essen zum Mitnehmen bestellen oder Gutscheine für Dienstleistungen kaufen, so der Landrat weiter.

Verboten bzw. geschlossen sind zudem u.a.:

  • Freizeit- und Amateursport in und auf Sportanlagen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder
  • Kontaktsport auch im Freien (z.B. Fußball)
  • Spielhallen, Wettbüros
  • Zoos, Tierparks, Freizeitparks, Botanische Gärten
  • Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios
  • Versammlungen, Feste und Veranstaltungen, sofern sie nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dienen
  • Reisebusfahrten und sonstige Gruppenreisen mit Bussen

Währenddessen stockt die Kreisverwaltung weiter Personal im Gesundheitsamt auf – auch mit Hilfe der Bundewehr. Insgesamt 18 Soldatinnen und Soldaten unterstützen das Amt jetzt in der Kontaktpersonennachverfolgung und bei der Abstrichnahme in mobilen Teams. Zudem wurde ihr Einsatz um vier Wochen verlängert.

Für die Hotline stellt die Kreisverwaltung 16 Studentinnen und Studenten zeitlich befristet ein. „Wir haben auf unsere Ausschreibung über 90 Bewerbungen erhalten, außerdem gibt es weitere Unterstützungsangebote aus der Bevölkerung und von der Sparkasse Münsterland Ost. Darüber freuen wir uns sehr“, so Krisenstabsleiterin Petra Schreier. Aus dem Bewerberpool soll auch die Kontaktpersonennachverfolgung verstärkt werden. „Bei derzeit über 2.300 Personen in Quarantäne können wir die Unterstützung gut gebrauchen.“

 

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