2. April 2024 Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf
19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
25. April 2024 Grüne Initiative gegen Schottergärten in Beckum Fragen zur neuen Bauordnung NRW der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
24. April 2024 "Stadt Beckum im Dauerstress" - Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Markus Höner im Austausch Bürgermeister Michael Gerdhenrich und CDU-Landtagsabgeordneter Markus Höner
25. April 2024 Für Mama nur das Beste: Muttertagsbuffet bei Haus Pöpsel Am 12. Mai von 11.30 bis 14.00 Uhr
21. April 2024 BE-Treff: Ein Stiefel voller Lieder Erinnerung / „Offenes Singen“ im Brauhaus Stiefel-Jürgens
16. April 2024 Entdecke den neuen Partyservice-Katalog von Schulte-Assmann in Beckum Partyservice in Beckum
24. April 2024 Kaufmännisches Talent gesucht – Deine Karriere bei Leifhelm & Pelkmann Bewirb dich jetzt!
26. April 2024 Vielfältige Geschenkideen bei Klatschmohn für den Wonnemonat Mai Ob Hochzeit, Muttertag oder Vatertag
26. April 2024 Von Schmerz, Angst, Spiel und Selbsterkenntnis Über das Bewusstsein von Tieren muss neu nachgedacht werden, fordert eine breite Koalition verschiedener Wissenschaftler. Sie untermauern ihre Thesen mit einer Reihe von tierischen Beispielen.
26. April 2024 «Großartiges Ergebnis»: Tierschützer feiern Wal-Rettung Meistens enden Massenstrandungen von Walen tödlich. Aber in Australien schaffen es Hunderte Helfer, 130 Meeressäuger zu retten. Einige verendete Tiere sollen der Wissenschaft dienen.
26. April 2024 Eisschwund bringt tausenden Kaiserpinguin-Küken den Tod Kaiserpinguine brüten auf Meereis. Schwindet es im antarktischen Sommer zu früh, bedeutet das ein Massensterben: Etlichen Küken fehlt dann noch das wasserdichte Gefieder.
Die Inzidenz im Kreis Warendorf steigt seit einigen Tagen stetig an. Seit dem 29. Juli liegt sie konstant über dem Wert von 10,0, so dass im Kreis ab Samstag (7. August) die Inzidenzstufe 1 gilt. Damit müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder neue Regelungen beachten. Die Änderungen im Überblick: Kontaktbeschränkungen:Es gelten wieder Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Generell ist wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Zudem sind in der Öffentlichkeit nur noch Treffen von Personen aus maximal fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung erlaubt, wobei immunisierte Personen aus weiteren Hausständen nicht mitzählen. Mit negativem Schnelltest dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen, auch hierbei zählen immunisierte Personen nicht mit. Maskenpflicht:In folgenden Fällen sind Masken auch wieder im Freien zu tragen: in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern; bei Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz sowie an Orten, an denen die zuständige Behörde dies angeordnet hat. Hierbei reichen jedoch Alltagsmasken aus. Kontaktnachverfolgung:Eine einfache Kontaktnachverfolgung (schriftlich oder elektronisch) ist künftig wieder in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Bibliotheken, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen, beim Betrieb von Zoos und nicht frei zugänglichen botanischen Gärten und Parks, bei Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sicherzustellen. Können die Mindestabstände zwischen Sitzplätzen nicht eingehalten werden, hat die besondere Kontaktnachverfolgung (Kontaktdaten und zusätzlich ein Sitzplan mit jeder anwesenden Person) nun wieder zu erfolgen beim Schulunterricht, bei Kulturveranstaltungen und bei Veranstaltungen und Versammlungen. Sport:Kontaktsport drinnen und draußen ist nur mit bis zu 100 Personen und nur mit einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining in geschlossenen Räumen darf nur mit bis zu 15 Personen stattfinden, wenn die Räume gut durchgelüftet sind oder die Luft gefiltert wird. Hierbei muss wahlweise ein negativer Schnelltest vorliegen oder der Mindestabstand eingehalten werden.Bei Sportveranstaltungen in Innenräumen sind höchstens 1.000 Zuschauer zugelassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nachweisen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Handwerk und Dienstleistungsgewerbe:Kann der Mindestabstand zu den Kunden nicht dauerhaft eingehalten werden, muss die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein. Veranstaltungen und Versammlungen:Partys und vergleichbare Feiern dürfen nur mit maximal 100 Personen im Freien und 50 Personen in Innenräumen sowie nur mit Negativtestnachweis und sichergestellter Rückverfolgbarkeit stattfinden. Bei privaten Veranstaltungen sind nur bis zu 250 Personen im Freien und 100 Personen im Innenbereich erlaubt, wenn sie einen negativen Schnelltest vorlegen können und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien entfällt die Negativtestpflicht.Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind in Innenräumen nur bis 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit zulässig. Im Freien sind auch mehr als 1.000 Personen ohne Negativtestnachweis, dafür aber mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt. Gastronomie:Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein, auch in Kantinen und Mensen. Das Personal, das Kundenkontakt hat, muss mindestens eine medizinische Maske tragen und mindestens zweimal die Woche einen Negativtestnachweis erbringen. Tourismus:Gäste von Hotels, Pensionen und Jugendherbergen müssen einmalig einen negativen Schnelltest vorlegen. Auch touristische Busreisen sind nur mit Negativtestnachweis erlaubt. Quelle