6. Juli 2021 / Lokales

Informationen zur Situation an den beiden Seen im ehemaligen Steinbruch West „Blaue Lagune“

Bericht des Bürgermeisters

In der Ratssitzung vom 1. Juli 2021 berichtete Beckums Bürgermeister, Michael Gerdhenrich:

„Im vergangenen Jahr wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für ein gesetzliches Bade- und Aufenthaltsverbot, jeweils für den Zeitraum April bis einschließlich Oktober, auch für den Wasser- und Uferbereich des bisher grundsätzlich zur Nutzung freigegebenen Landschaftssees des ehemaligen „Steinbruch West“ zwischen Ahlener Straße und Vorhelmer Straße einzuleiten. Der Rat hatte hierzu im vergangenen Jahr der Bezirksregierung die Erlaubnis erteilt, die wasserrechtliche Verordnung zu verschärfen.  

Rückblickend kann festgestellt werden, dass im Jahr 2020 insbesondere durch die weiträumige Absperrung der Zugangsbereiche oben in den Wohngebieten das beschriebene Ziel der Verordnung mit internen und externen Kräften weitgehend erreicht werden konnte. Aufgrund eingeschränkter eigener Kapazitäten ist wie angekündigt unterstützend ein Sicherheitsdienst in der Zeit von Mai bis September an publikumsstarken Tagen eingesetzt worden, der insgesamt Rechnungen in Höhe von rund 34.000 EUR einreichen konnte. Die Kosten für städtische Kräfte, die ebenfalls hier mit großen Zeitanteilen eingesetzt wurden, kommen bei einer Komplettbetrachtung noch hinzu.

Seit Beginn dieser Saison ist leider festzustellen, dass die zuletzt praktizierte Abschottung des Areals vor ungebetenen Personen nicht mehr in gleichem Maße erfolgreich ist. Besucherinnen und Besucher suchen sich Schleichwege jenseits der engmaschig überwachten Wohngebiete, um rechtswidrig das Ufergebiet zu erreichen. Bereits mehrfach ist es zu Konflikten des städtischen Personals mit diesen Personen gekommen, bei denen in Einzelfällen auch die Polizei hinzugezogen werden musste. Insgesamt ist ein zunehmend aggressives Auftreten festzustellen. Möglicherweise handelt es sich hierbei um eine allgemeine Entwicklung, die Freizeit nach Aufhebung vieler pandemiebedingter Einschränkungen auch unter Missachtung einschlägiger Regeln und zum Nachteil des Umfeldes in der Natur ausleben zu wollen.

Nach eigenen Angaben hat die Bezirksregierung in diesem Jahr auf Anzeige der Stadt in etwa 50 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Verwaltung wird den Auftrag aus dem vergangenen Jahr zur Einhaltung der Rechtsvorschriften weiterhin wahrnehmen. Anpassungen über effizientere Kontrollen sind zumindest in kleinerem Umfang vorgesehen. Je nach Entwicklung der Wetterlage ist vor dem Hintergrund der noch im Vergleich zum Vorjahr weniger vorhandenen eigenen Kräfte des Außendienstes mit deutlich höheren Kosten für den Sicherheitsdienst zu rechnen.

Die Verwaltung wird die Erfahrungen dieses Sommers auswerten und im Herbst über Handlungsoptionen beraten“.

Bild: Elisabeth Eickmeier

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