7. Dezember 2021 / Lokales

Anpassung der Besuchsregelung ab 08. Dezember

St. Elisabeth-Hospital Beckum

Ab dem 08. Dezember 2021 ändert sich die Besuchsregelung im St. Elisabeth-Hospital Beckum unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. 

Neu ist, dass Besucher*innen ein Zutritt zum St. Elisabeth-Hospital Beckum nur unter der angeordneten 2G Plus-Regel gestattet ist. Das heißt, dass Besucher*innen das Haus besuchen dürfen, bei denen 14 Tage nach vollständiger Impfung verstrichen sind oder die als Genesen gelten. Beide Personengruppen müssen zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können. Besucher*innen sind zudem verpflichtet, während des gesamten Aufenthaltes, eine FFP2-Maske zu tragen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend.

Für Patient*innen auf der Intensiv- und Isolierstation gelten gesonderte Regelungen, die mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden müssen. Besucher*innen registrieren sich zunächst am Empfang mit der Adresse und unterziehen sich im Anschluss einem kurzen Gesundheitscheck. Um die Registrierung zu vereinfachen, ist es auch möglich, das Formular auf der Startseite des St. Elisabeth-Hospitals Beckum unter >> www.krankenhaus-beckum.de herunterzuladen und bereits ausgefüllt mitzubringen.

Weiterhin gilt, dass eine besuchende Person pro Patient*in für eine Stunde kommen darf, ohne sich vorher anzumelden. Die Besucher*innen sind aufgefordert sich dabei untereinander abzustimmen. Dabei sind jedoch die Verhaltens- und Hygienevorgaben strikt einzuhalten, um die Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Die Besuchszeiten beginnen um 14.00 Uhr, letzter Einlass ist um 17.00 Uhr. In den Ambulanzen des St. Elisabeth-Hospitals Beckum gilt weiterhin die 3G-Regel.

Bei Fieber, einer Atemwegserkrankung oder Krankheitsgefühl erfolgt kein Einlass. Auch die Hände sind vor dem Besuch und nach Abschluss gründlich zu desinfizieren. Zudem muss in den Zimmern der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. 

In täglicher Abstimmung mit dem Träger, der St. Franziskus-Stiftung in Münster, sowie mit dem Gesundheitsamt in Warendorf und nach den Vorsorgeempfehlungen des Gesundheitsministeriums, passt das St. Elisabeth-Hospital Beckum seine Besuchsregelung an.   

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