2. April 2024 Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf
19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
25. April 2024 Grüne Initiative gegen Schottergärten in Beckum Fragen zur neuen Bauordnung NRW der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
24. April 2024 "Stadt Beckum im Dauerstress" - Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Markus Höner im Austausch Bürgermeister Michael Gerdhenrich und CDU-Landtagsabgeordneter Markus Höner
25. April 2024 Für Mama nur das Beste: Muttertagsbuffet bei Haus Pöpsel Am 12. Mai von 11.30 bis 14.00 Uhr
21. April 2024 BE-Treff: Ein Stiefel voller Lieder Erinnerung / „Offenes Singen“ im Brauhaus Stiefel-Jürgens
16. April 2024 Entdecke den neuen Partyservice-Katalog von Schulte-Assmann in Beckum Partyservice in Beckum
24. April 2024 Kaufmännisches Talent gesucht – Deine Karriere bei Leifhelm & Pelkmann Bewirb dich jetzt!
26. April 2024 Vielfältige Geschenkideen bei Klatschmohn für den Wonnemonat Mai Ob Hochzeit, Muttertag oder Vatertag
26. April 2024 Von Schmerz, Angst, Spiel und Selbsterkenntnis Über das Bewusstsein von Tieren muss neu nachgedacht werden, fordert eine breite Koalition verschiedener Wissenschaftler. Sie untermauern ihre Thesen mit einer Reihe von tierischen Beispielen.
26. April 2024 «Großartiges Ergebnis»: Tierschützer feiern Wal-Rettung Meistens enden Massenstrandungen von Walen tödlich. Aber in Australien schaffen es Hunderte Helfer, 130 Meeressäuger zu retten. Einige verendete Tiere sollen der Wissenschaft dienen.
26. April 2024 Eisschwund bringt tausenden Kaiserpinguin-Küken den Tod Kaiserpinguine brüten auf Meereis. Schwindet es im antarktischen Sommer zu früh, bedeutet das ein Massensterben: Etlichen Küken fehlt dann noch das wasserdichte Gefieder.
Im Rahmen der Vortragsveranstaltung „Medizinischer Mittwoch“, im St. Elisabeth-Hospital Beckum, informierten sich rund 160 Interessierte über das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Beckumer Rechtanwalt und Notar, Rüdiger Gockel, informierte über die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht und ging auf die aktuellen Problemen aus dem Rechtsgebiet ein. Es wurde die Frage erörtert, ob bereits erteilte Vorsorgevollmachten wegen der BGH-Entscheidung vom 6.7. 2016, die in der Bevölkerung große Unsicherheiten verursacht hat, geändert werden müssen. Dabei erklärte Rüdiger Gockel, dass der BGH eine Patientenverfügung, in der es lediglich heißt, man wünsche „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ für zu ungenau hält. Es wird vom Gesetzgeber verlangt, dass in der Patientenverfügung die zu unterlassenden Maßnahmen genau bezeichnet werden, so dass also ein Katalog von medizinischen Maßnahmen (z.B. Reanimation, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung und Ähnliches) in der Patientenverfügung aufgeführt werden müssen. Daneben ist es zwingend erforderlich, dass die Reichweite der Patientenverfügung genau bestimmt wird, also die Frage beantwortet wird, unter welchen Voraussetzungen die Patientenverfügung überhaupt greifen soll. „Auch zur Vorsorgevollmacht enthält die BGH-Entscheidung Neuerungen“, betonte der Rechtsanwalt. So muss sie künftig ausdrücklich den Hinweis enthalten, dass der Bevollmächtigte auch Maßnahmen vertreten darf, bei deren Durchführung die Gefahr einer Lebensverkürzung oder Lebensbeendigung bestehen. Schließlich wurde die Änderung des Gesetzes zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen erörtert. Bislang waren derartige Maßnahmen, bei denen es sich um eine Untersuchung, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff handelt, die dem natürlichen Willen des Patienten widersprechen, in § 1906 BGB geregelt. Der Gesetzgeber hat nun in § 1906 a BGB eine ausführlichere Regelung festgelegt. Das führte zu der Frage, ob die bislang erteilten Vollmachten die Genehmigung zu derartigen Maßnahmen umfassen, obwohl § 1906 a BGB nicht erwähnt ist. Rüdiger Gockel riet dazu, vorsichtshalber eine Ergänzung der Vorsorgevollmacht zu veranlassen, damit nicht die Auffassung vertreten werden kann, dass die Vollmacht diese Maßnahmen eben nicht mehr deckt. Aus der Statistik der Bundesnotarkammer, geht hervor, dass im Zentralen Vorsorgeregister Ende 2017 etwa 3.700.000 Eintragungen getätigt wurden, sodass man das Vorsorgeregister als Erfolgsmodell bezeichnen kann. Dabei handelt es sich um ein Register, zu dem alle Beteiligten ihre Vorsorgevollmachten zur Eintragung anmelden können, damit der Betreuungsrichter sieht, dass für diesen Patienten eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und damit eine Fremdbetreuung vermieden wird. Im Anschluss an den informativen Vortrag nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Foto:Rechtsanwalt Rüdiger Gockel informierte im Rahmen einer Vortragsveranstaltung über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.