15. März 2020 / Allgemeines

Update der Stadt Beckum zur Schließung der Schulen und Kindergärten

Meldung der Stadt Beckum

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hatte am Freitag  – wie bereits berichtet – die Schließung von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung angeordnet. Demnach sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 16. März bis zum 19. April grundsätzlich geschlossen und dürfen nicht betreten werden.

Für unentbehrliche Schlüsselpersonen sind Ausnahmeregelungenvorgesehen.

Zum Kreis dieser Schlüsselpersonen gehören Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen:

  • die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege
  • sowie der Behindertenhilfe,
  • der Kinder- und Jugendhilfe,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung
  • und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Übergangszeit bei den Schulen
Für die Schulen gilt zunächst eine Übergangszeit von Montag, den 16. März bis Dienstag, 17. März  zu Betreuungszwecken, damit die betroffenen Eltern und Sorgeberechtigten sich auf die Folgen der Schließungen einstellen können. Ein Schulbesuch ist an diesen beiden Tagen möglich, wenn die Eltern oder andere Sorgeberechtigten dies entscheiden.

Ab Mittwoch, den 18. März wird bis zum Beginn der Osterferien (letzter Schultag ist der 3. April) für die Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen eine Betreuungsmöglichkeit eingerichtet. Dies gilt für betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Falls eine solche Notfallbetreuung erforderlich ist, muss das beantragt werden. Dazu gehört auch eine Erklärung des Arbeitgebers zum Status der Unentbehrlichkeit. Dieses Formular muss bis zum 18. März vorliegen. Es wird ab Montag auf der Homepage der Stadt Beckum www.beckum.de zum Download bereitgestellt.

Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Einrichtungen gilt ebenfalls vom 16. März bis zum 19. April ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern. Oberste Priorität hat jetzt, dass die Betreuung von Kindern der oben genannten Schlüsselpersonen ab Montag, den 16. März sichergestellt ist.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Kinder dürfen allerdings nicht gebracht werden, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist. Diese Gebiete sind tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Falls seit der Rückkehr aus diesen Risikogebieten 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen, entscheiden die Eltern in eigener Verantwortung, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

Um diese Betreuung ab Montag, den 16. März sicherzustellen, gilt Folgendes:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, den 16. März, bzw. wenn der 16. März kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung.

Für Kindertagespflegestellen gilt:
Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden. Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die oben genannten Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten) beachtet werden. Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend.

Auch für die Kindertageseinrichtungen muss von den Schlüsselpersonen bis Mittwoch, den 18.03.2020 ein Antrag auf Notfallbetreuung mit der Bestätigung des Arbeitgebers  über den Status der Unentbehrlichkeit gestellt werden. Dieser steht ab Montag, den 16. März unter www.beckum.de zum Herunterladen bereit.

 

Die städtische Internetseite wird regelmäßig aktualisiert. Eine Unterseite ist eingerichtet: www.beckum.de/corona.html

Der Kreis Warendorf hält die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus bereit: www.kreis-warendorf.de

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