27. Februar 2020 / Allgemeines

Keine Eintragung in die Denkmalliste für die Villa am Everkeweg

Muss die Villa für den neuen Wohnraum weichen?

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Im Dezember 2018 wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie das Vorhaben vorgestellt, am Everkeweg neuen Wohnraum zu errichten. Entstehen sollen hier insgesamt 4 Wohngebäude, die mittig auf dem Grundstück errichtet werden sollen.

Mit dem Beschluss des Fachausschusses vom 29. Oktober 2019 räumten die Kommunalpolitiker den Weg für den neuen Wohnraum ein Stückchen weiter frei: Sie beschlossen einstimmig, die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Everkeweg".

Das großzügige Wohnhaus, das Mitte der 1950er Jahre dort errichtet worden war steht heute leer und sollte weichen. Nun schaltete sich aber der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ein. Nach seiner Einschätzung ist eine Denkmalwürdigkeit des Gebäudes nicht auszuschließen und bat darum, die Villa auf dem Grundstück vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Bitte wurde mit einem Schreiben vom 19. Dezember 2019 bestätigt. 

Vor einigen Tagen, am 17. Februar 2020, teilte der LWL allerdings mit, dass sich eine Denkmaleigenschaft der Villa am Everkeweg nicht hinreichend begründen lässt. Die vorläufige Unterschutzstellung muss insofern nicht aufrechterhalten werden. Dementsprechend entschied der Schul-, Kultur- und Sportausschuss, die vorläufige Unterschutzstellung aufzuheben und das Gebäude in der Denkmalliste zu löschen.

>> Somit kann das Bauvorhaben, wie geplant weitergehen!

Alle Hintergrundinformationen zum Bauvorhaben findest du hier:

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