26. September 2017 / Allgemeines

Beckum. Zeuge meldete Fahrerflucht

Polizeimeldung

Beckum. Zeuge meldete Fahrerflucht

Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete am Montag, gegen 17.20 Uhr, eine Verkehrsunfallflucht auf der Kopernikusstraße in Beckum. Eine 73-jährige Autofahrerin beschädigte beim Rückwärtsfahren einen geparkten Pkw. Anschließend stieg die Seniorin aus und begutachtete den Sachschaden. Ohne sich weiter darum zu kümmern, fuhr sie davon. Der aufmerksame Beckumer meldete sich bei der geschädigten Autobesitzerin und machten Angaben zu der Verursacherin. Die hinzugezogene Polizei führte weitere Ermittlungen bei der 73-Jährigen durch, die die Verkehrsunfallflucht zugab.

Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!

Eine Unfallflucht sorgt bei den geschädigten Besitzern häufig für großen Ärger. In vielen Fällen bleiben sie bei einer Reparatur auf dem Schaden hängen, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher seine Personalien zu hinterlassen oder den Unfall zeitnah der Polizei mitzuteilen. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.

 

Quelle

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