29. Juni 2017 / Allgemeines

Richter erlässt Haftbefehl gegen 58-jährigen Verlobten

Nach Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum.

Richter erlässt Haftbefehl gegen 58-jährigen Verlobten

Nach dem Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum hat eine Richterin am Mittwochabend (28.6.) Haftbefehl gegen den 58-jährigen Lebenspartner erlassen. Der Mann wird beschuldigt, seine Partnerin in einer hilflosen Lage in der gemeinsamen Wohnung im Stich gelassen und damit letztendlich den Tod der Frau verursacht zu haben.

Rettungskräfte fanden die leblose Frau am Dienstagvormittag (27.6., 09:55 Uhr) in der gemeinsamen Wohnung, nachdem sich der Beschuldigte über den Notruf bei der Feuerwehr gemeldet hatte. Der hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der 48-Jährigen feststellen.

"Die Auffindesituation deutete darauf hin, dass die Neubeckumerin möglicherweise nicht an einem natürlichen Tod gestorben ist", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.

Zur Klärung der Gesamtumstände wurde eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Holger Iltgen eingesetzt.

"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Leichnam der Frau am Mittwoch im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert", erläuterte der Oberstaatsanwalt. " Im Ergebnis gab es keine Anzeichen für Gewalteinwirkung, allerdings fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass sich die Frau über längere Zeit in einer hilflosen Lage befand und in der Folge verstarb."

In der ersten polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten erlangten die Ermittler Hinweise darauf, dass die 48-Jährige sich nach einem Sturz in der gemeinsamen Wohnung, unter anderem aufgrund ihrer körperlichen Konstitution, nicht mehr ohne fremde Hilfe aufrichten konnte.

"Der 58-Jährige gab an, dass seine Verlobte gestürzt sei und keine fremde Hilfe gewollt habe. Er sei auch nicht in der Lage gewesen ihr aufzuhelfen", erläuterte der Leiter der Mordkommission. "Er habe sie nach eigenen Angaben jedoch über mehrere Tage mit Getränken versorgt. Aus Angst vor einer Trennung, sei er ihrer Forderung nachgekommen und habe keine Hilfe geholt." Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415

Erläuterung: Der Straftatbestand der Aussetzung mit Todesfolge (221 Absatz 3 StGB) sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vor.

 

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei Münster

Rückfragen bitte an: Polizei Warendorf

 

Meistgelesene Artikel

Der RUMMELskedi bringt historischen Flair zu Beckums 800-Jahr-Feier
Lokales

Jahrmarkt der FILOUmenalen historischen Superlative

weiterlesen...
Beckums großes Jubiläumswochenende
Lokales

800 Jahre Beckum und 41. Westfälischer Hansetag

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Klimabündnis im Kreis Warendorf kooperiert mit der Reckendrees-Stiftung Enniger
Allgemeines

Im Gespräch konnten viele Projektideen entwickelt werden

weiterlesen...
Stadtradeln 2024: Anmeldung ab sofort möglich
Allgemeines

Kreisweites Stadtradeln und Schulradeln im Kreis Warendorf

weiterlesen...
Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte
Allgemeines

Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf

weiterlesen...