29. September 2018 / Allgemeines

25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Verfassungsauftrag Gleichstellung – Taten zählen!

25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

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Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist fast 70 Jahre nach Inkrafttreten und 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2 „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, ergänzt wurde, in vielen Punkten noch nicht erreicht, sagt Monika Björklund. In den Kommunen müssen Männer und Frauen zusammen daran arbeiten, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Aktuelle Zahlen belegen die Schieflage in Sachen Gleichstellung.

  • Politische Repräsentanz: Frauenanteil in den Gemeindeparlamenten durchschnittlich nur 25% (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft)
  • Gewalt gegen Frauen: 109.000 Frauen wurden 2016 Opfer von Gewalt in der Partnerschaft (BKA Kriminalstatistische Auswertung 2018). Folgekosten von Gewalt an Frauen. 3,8 Mrd. Euro (Sylvia Sacco: Häusliche Gewalt Kostenstudie für Deutschland, tredition 2017)
  • Sorgearbeit: Frauen leisten 52 Prozent mehr Haus- und Pflegearbeit als Männer, d.h. anderthalbmal so viel (Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017)
  • Führungspositionen: Von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten sind 11,4 % mit Frauen besetzt (eigene Erhebung der GFMK Stand Nov. 2017 in Gleichstellungsatlas BMFSFJ)

Diese Fakten machen klar: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ ist groß.

Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann hier Abhilfe schaffen.

„Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam.“, sagte Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, die die Bundeskonferenz eröffnete.

Taten zählen!
Der Verfassungsauftrag Gleichstellung kann eingelöst werden, wenn zum Beispiel Führungsposten in der Stadtverwaltung paritätisch besetzt werden, wenn Parteien Frauen auf aussichtsreiche Listenplätze setzen.
Die Erfahrung zeigt: Freiwillig passiert das nicht. Deshalb braucht es eine Quotierung für alle entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gremien und Ämtern.

Die Errungenschaften der Gleichstellung müssen verteidigt und ausgebaut werden, gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten und radikalen Islamisten rückwärtsgewandte Rollenbilder vertreten und die Gleichstellung von Frauen und Männern in Frage stellen. Solchen Bestrebungen muss konsequent entgegengetreten werden. Das erfordert eine klare Positionierung seitens der Politik für eine lebenswerte Gesellschaft für Frauen und Männer, so Monika Björklund abschließend.

Karlsruher Erklärung
Mit der (einstimmigen) Verabschiedung der Karlsruher Erklärung am Dienstag den 18. September, fordern die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens, von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssen tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen geschaffen werden.

Weitere Informationen zur Konferenz findest du auf www.frauenbeauftragte.de

 

Die Bundeskonferenz wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden Württemberg gefördert.

Bilder: Susanne Hübner, BAG

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