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Im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung wurde über die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen in neuen Bebauungsplangebieten und bei städtischen Grundstücksverkäufen beraten. In zukünftigen Bebauungsplänen soll für Wohngebäude die Verpflichtung zur Installation einer Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (Fotovoltaik/Solarthermie) auf den Dachflächen festgesetzt werden. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 30 Prozent der Grundfläche des Gebäudes haben (ausgenommen hiervon sind überdachte Stellplätze/Garagen sowie Nebenanlagen gemäß § 14 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke). Die Umsetzung der Solarpflicht kann auch über eine Verpachtung oder eine sonstige Überlassung an Dritte erfolgen. Die Solarpflicht wird auch in Grundstückskaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen oder städtebaulichen Verträgen implementiert. Gleiches gilt für die zukünftigen Bebauungspläne von Nicht-Wohngebäuden, jedoch muss die Anlage hier eine Größe von mindestens 50 Prozent der Grundfläche des Gebäudes haben. Ausnahmsweise wird von einer Verpflichtung zur Solarenergiegewinnung abgesehen, wenn eine Solaranlage nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Auswirkungen des globalen Klimawandels sind auch in der Stadt Beckum inzwischen deutlich spürbar: Extremwetterereignisse verstärken sich und nehmen auch in der Häufigkeit des Auftretens zu. Aus diesem Grund sind kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung unabdingbar, um die Klimaschutzziele der Stadt Beckum sowie die gesetzlichen Ziele zur Klimaneutralität und zur Energiewende in Deutschland erreichen zu können. Eine klimagerechte und nachhaltige Stadtentwicklung ist dafür Grundvoraussetzung. Bei der Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen kann über die Sektoren Energiewirtschaft, Mobilität und Gebäude – 3 der größten Emittenten von Treibhausgasen in Deutschland – ein Beitrag zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen und Ressourcenverbräuche geleistet werden. Der Ukraine-Konflikt und die vor allem daraus resultierende Energiekrise haben gezeigt, wie wichtig es ist, sich unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Bundesregierung hat dies mit dem „Osterpaket“ manifestiert und versucht vor allem auch, die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Fotovoltaik-Dachanlagen zu verbessern (unter anderem durch eine Erhöhung der Vergütung und die Vereinfachung für Bürgerenergieprojekte). Mit einer Solarpflicht kann die Stadt Beckum hier einen Beitrag leisten. In Beckum gibt es aktuell 1 092 Fotovoltaik-Anlagen mit einer Nettonennleistung von insgesamt 16 924,166 Kilowatt-Peak. Über die Erhöhung der Anzahl von Solaranlagen auf Dachflächen hinaus strebt die Verwaltung auch den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in anderen Bereichen an, beispielsweise der Errichtung von Freiflächenfotovoltaik-Anlagen und auch Nachhaltigkeit im Bereich der Wärmeversorgung ist ein weiteres wichtiges Themenfeld. Der Verkehrsbereich stellt einen weiteren wesentlichen Sektor zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen und Energieverbräuche dar. Die Meinung zur Verpflichtung der Installation von Solaranlagen fällt in den Fraktionen zwiespältig aus. Einerseits sei diese Entscheidung positiv für die Bedeutung erneuerbarer Energien und der Erreichung der Klimaziele, andererseits stehe das Problem der Finanzierung im Weg. Der Wohnungsbau ist teurer geworden und auch die Zinsentwicklung stelle ein Problem dar, dass sich bei einer Verpflichtung künftige Bewohner den Bau nicht leisten könnten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Beschlussvorschlag in zukünftigen Bebauungsplänen die Verpflichtung zur Installation einer Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (Fotovoltaik/Solarthermie) auf den Dachflächen festzusetzen mehrstimmig zu.