15. Februar 2021 / Politik

FWG: Anfrage bezüglich Beschlussfassung öffentlicher Trinkbrunnen

Anfrage der FWG-Fraktion an den Bürgermeister

Es folgt eine Anfrage der FWG-Fraktion an den Bürgermeister:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in seiner Sitzung am 26. Januar 2021 hat der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Vergaben der Stadt Beckum mit den Stimmen von CDU, SPD und Grüne beschlossen, einen öffentlichen Trinkbrunnen auf dem neugestalteten Markplatz zu errichten. Der ursprüngliche Antrag stammte von der SPD-Fraktion.

Nachfolgend ein Zitat aus der Sitzungsvorlage: „Die Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen bietet einen wertvollen Beitrag, zum einen als Teil der Daseinsvorsorge und zum anderen als nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zum Gebrauch von Plastikflaschen.“

Unser Ausschussmitglied Christoph Paschedag hat in der Sitzung ausführlich erläutert, dass es sich für die FWG-Fraktion allein aus gesundheitlichen Gründen verbiete, ein solches Projekt umsetzen zu wollen.

Mit Blick auf die gesundheitlichen Belange eines öffentlichen Trinkbrunnen findet sich in der Verwaltungsvorlage zu TOP 2021/0023 nur eine Aussage: „Die Hygienevorschriften der Wasserversorgung Beckum GmbH sind zu berücksichtigen und können je nach Standort zusätzlichen Aufwand bedeuten.“ Was hinter dieser Aussage steckt, wurde auch in der Sitzung nicht erläutert.

Die FWG-Fraktion hat sich aufgrund der Tatsache das die Belange der Gesundheit im Vorfeld ganz offensichtlich nicht ausreichend geprüft und in die Beratung des Fachausschusses eingebracht worden sind, an das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf gewandt und um Stellungnahme gebeten. 

Namens der FWG-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen: 

  1. Was steckt im Detail hinter der Aussage: „Die Hygienevorschriften der Wasserversorgung Beckum GmbH sind zu berücksichtigen und können je nach Standort zusätzlichen Aufwand bedeuten?“
  2. Warum wurden die gesundheitlichen Belange eines öffentlichen Trinkbrunnen weder in der Sitzungsvorlage gewürdigt, noch im Zuge der Beratungen von der Verwaltung eingebracht?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die fachlichen Bedenken des Gesundheitsamtes und wie gedenkt sie damit im weiteren Verfahren umzugehen?

Dr. Tim Kornblum: „In der jetzigen Situation ist von der Nutzung eines öffentlichen Spenders definitiv abzuraten. Aber auch sonst sind diese Anlagen nicht unbedenklich, da sich die jeweiligen Personen nicht nur mit Flaschen, sondern auch mit dem Mund direkt Wasser zuführen. Daher ist die Gefahr einer Infektion auch mit anderen Keimen immer gegeben (nicht jeder Nutzer verhält sich vorbildlich). So schön es auch aussehen mag, würde ich von der Installation, gerade in diesen Zeiten, abraten.“

„Falls die Stadt sich entscheiden sollte, einen Wasserspender anzuschaffen, wären folgende Punkte wichtig:

  • leitungsgebundener Trinkwasserspender,
  • Wasser nur in Flaschen abfüllbar (nicht direkt trinken),
  • nach Möglichkeit kein frei zugänglicher Zapfhahn,
  • nach Möglichkeit geschützt vor Sonne und Verunreinigungen (z. B. Vogelkot) und
  • regelmäßige Kontrollen der Trinkwasserqualität.“

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