12. März 2024 / Meldung der Stadt Beckum

Osterfeuer in Beckum müssen angemeldet werden

Sicher in den Frühling

Ostern naht und damit auch die Zeit der Osterfeuer. In Beckum ist das Abbrennen von Osterfeuern grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. In der Vergangenheit kam es im Stadtgebiet immer wieder zu Feuerwehreinsätzen, die bei einer vorherigen Anzeige und entsprechender Beratung vermeidbar gewesen wären.

Die Anmeldung ist kostenlos und sollte spätestens bis zum 27. März erfolgen, persönlich oder schriftlich an Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum, 02521 29-3206, humann@beckum.de.

Folgende Sicherheitsvorschriften müssen beim Abbrennen eines Osterfeuers beachten werden:

  • Ausschließlich verbrannt werden darf unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz.
  • Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen wie Sperrmüll, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien verwendet werden.
  • Brandbeschleuniger (beispielsweise Benzin oder Öle) zum Entfachen des Feuers dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen nicht durch Rauch und Lärm belästigt werden. Folgende Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 50 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen und 100 Meter vom Waldrand.
  • Ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung oder Funkenflug ist zu verhindern. Aus diesem Grund muss ein Feuer bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich gelöscht werden.
  • Igel, Insekten und Vögel fühlen sich im aufgeschichteten Brennmaterial schnell heimisch. Um diese Tiere nicht zu gefährden, darf der Haufen erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Gegebenenfalls muss der Haufen am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden.
  • Das Osterfeuer muss ständig von mindestens zwei Personen, (eine Person muss über 18 Jahre alt sein) beaufsichtigt werden. Die Aufsichtspersonen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

Doch auch, wenn alle diese Hinweise berücksichtigt werden, stellen die zahlreichen Osterfeuer eine spürbare Belastung für Mensch und Natur dar. Wer deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchte, dem bietet die Stadt Beckum verschiedene Möglichkeiten einer ökologischen Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt an. Näheres dazu finden Interessierte im Umweltkalender der Stadt Beckum.

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