4. August 2021 / Meldung der Stadt Beckum

Corona-Regeln für das Sommerfestival „Frischluftkultur“

Meldung der Stadt Beckum

Es folgt eine Meldung der Stadt Beckum:

Am Freitag beginnt das Festival „Frischluftkultur im Ständehausgarten“, das bis zum 15. August 2021 viele tolle Veranstaltungen bietet. Diese werden natürlich nach den Regeln der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Hier hat sich die besondere Situation ergeben, dass für den ersten Abend andere Regelungen gelten als für alle folgenden Veranstaltungen, weil am 6. August für den Kreis Warendorf noch die Inzidenzstufe 0 gilt, ab dem 7. August jedoch die Inzidenzstufe 1.

Für das Jukebox-Konzert am 6. August gilt:
Der Ständehausgarten wird mit 288 Plätzen besetzt. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer müssen einen Negativtestnachweis erbringen. Das heißt, sie müssen vor Betreten des Veranstaltungsgeländes einen schriftlichen oder digitalen Nachweis erbringen,

  • dass sie entweder einen kompletten Impfschutz haben (1 oder 2 Mal geimpft, je nach Impfstoff, wobei die letzte Impfung wenigstens 14 Tage zurück liegt),
  • dass sie getestet sind (wobei der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, Selbsttestungen werden nicht akzeptiert) oder
  • dass sie genesen sind (Bescheinigung über Genesung, die 28 Tage bis 6 Monate zurück liegt oder Bescheinigung über eine Genesung, die länger als 6 Monate zurückliegt plus eine Impfung, egal welcher Impfstoff).

Im Ständehausgarten gilt keine Maskenpflicht, wohl aber in den Warteschlangen vor der Einlasskontrolle. Dort ist auch ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Für alle Veranstaltungen ab dem 7. August gilt:
Die Anzahl der Sitzplätze im Ständehausgarten wird auf 200 limitiert. Die Stühle werden auf Abstand gestellt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen keinen Negativtestnachweis erbringen. Stattdessen wird wie bereits im vergangenen Jahr durch das Ausfüllen vorbereiteter Vordrucke die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt. In den Warteschlangen an der Abendkasse und der Einlasskontrolle gelten Abstands- und Maskenpflicht. Auf dem Veranstaltungsgelände muss der Abstand zu anderen Personen gewahrt werden, in Warteschlangen sind Masken zu tragen.

Diese Regelungen können sich aufgrund einer veränderten Inzidenzstufe im Kreis Warendorf oder durch neue Regelungen des Landes NRW jederzeit ändern. In diesem Fall werden sie auf der Internetseite der Stadt Beckum bekannt gegeben. Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen. Händedesinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

Was ist bei schlechtem Wetter?
Die Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist bei Gewitter. Dann müssen die Veranstaltungen abgesagt werden und die Eintrittsgelder werden erstattet. Schlechtes Wetter, insbesondere Regen, ist kein Grund für eine Erstattung. Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden bei schlechtem Wetter gebeten, sich mit Regenkleidung zu schützen und nicht mit Regenschirmen. Eigene Stuhlkissen und Decken dürfen mitgebracht werden.

>> www.beckum.de/frischluftkultur

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