16. Juni 2021 / Lokales

Muss man auf dem Marktplatz zu Marktzeiten eine Maske tragen?

Von Elisabeth Eickmeier

Diese Frage richteten wir an die Pressestelle der Stadt Beckum, hier ist die Antwort:

Die Maskenpflicht (mindestens Alltagsmaske = textile Mund-Nasen-Bedeckung) gilt unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands weiterhin insbesondere in folgenden Bereichen: Auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.

Die Rechtsgrundlage ist § 5 Absatz 4 Nummer 1 CoronaSchutzVO NRW.

Gleiches gilt übrigens im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften, auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen.

Von Elisabeth Eickmeier

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