13. April 2021 / Lokales

Geschäfte bleiben trotz Notbremse geöffnet

Meldung des Kreises Warendorf

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf liegt nun auch am dritten Tag in Folge über der kritischen Marke von 100. Daher greift nun die so genannte „Notbremse“ des Landes NRW. Allerdings bleiben der Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen geöffnet.

Was gilt ab Donnerstag?
Für Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte sowie für andere Geschäfte, bei denen keine Terminvereinbarung erforderlich ist, ändert sich nichts. Bei Einkäufen in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten ist ab Donnerstag, 15. April 2021 zum vereinbarten Termin neuerdings auch ein aktueller negativer Corona-Schnelltest vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Nicht ausreichend sind Selbsttests für Daheim.  Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen wie Nagelpflege. Friseurbesuche können wie bisher ablaufen.

„Ich bin froh, dass wir eine komplette Schließung des Einzelhandels in unseren Städten und Gemeinden abwenden konnten“, zeigte sich Landrat Dr. Gericke erleichtert. „Wir wollen dem Einzelhandel in unseren Innenstädten eine Chance bieten. Ich bin der Meinung, dass das Risiko beim Einkaufen mit Maske, Abständen, Hygienekonzept und tagesaktuellem negativen Schnelltest überschaubar ist.“

Büchereien und Stadtmuseum
Für die Beckumer Kultureinrichtungen wurden aus praktischen Erwägungen die folgenden Regeln getroffen: Die beiden Büchereien bieten ab Donnerstag wieder einen kontaktfreien Bestell- und Abholservice an, wie es in der Vergangenheit bereits erfolgreich praktiziert wurde. Vorbestellte Medien können in den Vorräumen abgeholt und zurückgebracht werden. Das Stadtmuseum wird ab Donnerstag schließen.

Kontaktbeschränkungen
Die NRW-Notbremse sieht weitergehende Kontaktbeschränkungen vor. Demnach sind Treffen im öffentlichen Raum nur mit höchstens einer Person eines weiteren Hausstandes möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Keine Schließung dank Testkapazitäten
Grundsätzlich sieht die Notbremse des Landes NRW die Schließung aller Geschäfte vor, die nicht der Grundversorgung dienen. Wenn ein Kreis allerdings eine ausreichende Testkapazität nachweisen kann, sind Einkäufe auch in Geschäften, die über den alltäglichen Bedarf hinausgehen, mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich. Diese Regelung gilt solange, bis die 7-Tages-Inzidenz im Kreis an sieben aufeinander folgenden Tagen wieder stabil unter 100 liegt.

Änderung der Rechtslage durch Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Sollte das Bundesinfektionsschutzgesetz wie geplant angepasst werden, wird sich die Rechtslage im Kreisgebiet erneut ändern. Das Bundesrecht würde dann das Landesrecht überlagern.

Noch keine Modellkommune ab Montag
Der für kommenden Montag vorgesehene Start des Projekts Modellkommune verzögert sich. Das Projekt kann starten, wenn die Inzidenz im Kreis wieder stabil unter 100 liegt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Kreises Warendorf hervor. Das teilte Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter für Informationstechnik (CIO) im NRW-Wirtschaftsministerium, in einem Gespräch mit Dr. Gericke mit. „Die Planungen für die Modellregion laufen weiter, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, erklärte der Landrat.

Hintergrund: 
Grundsätzlich sieht die „Notbremse“ des Landes NRW die Schließung aller Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen (wie z. B. Supermärkte, Drogerien, etc.), vor. Wenn ein Kreis allerdings eine ausreichende Testkapazität nachweisen kann, sind Einkäufe auch in Geschäften, die über den alltäglichen Bedarf hinaus gehen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich.

Quelle

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