2. April 2024 Umgang mit Daten, Cybergewalt und gefährdende Medieninhalte Kriminalpräventiver Workshop für Lehrkräfte im Kreis Warendorf
19. März 2024 Unfallstatistik 2023: Erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle insbesondere innerorts Kreispolizeibehörde stellt die Unfallzahlen 2023 vor
21. Februar 2024 Familienpatenschaften als vielfältiges Konzept der Unterstützung für Eltern und ihre Kinder Digitale Informationsveranstaltung und die Basisschulung
25. April 2024 Grüne Initiative gegen Schottergärten in Beckum Fragen zur neuen Bauordnung NRW der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
24. April 2024 "Stadt Beckum im Dauerstress" - Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Markus Höner im Austausch Bürgermeister Michael Gerdhenrich und CDU-Landtagsabgeordneter Markus Höner
25. April 2024 Für Mama nur das Beste: Muttertagsbuffet bei Haus Pöpsel Am 12. Mai von 11.30 bis 14.00 Uhr
21. April 2024 BE-Treff: Ein Stiefel voller Lieder Erinnerung / „Offenes Singen“ im Brauhaus Stiefel-Jürgens
16. April 2024 Entdecke den neuen Partyservice-Katalog von Schulte-Assmann in Beckum Partyservice in Beckum
24. April 2024 Kaufmännisches Talent gesucht – Deine Karriere bei Leifhelm & Pelkmann Bewirb dich jetzt!
26. April 2024 Von Schmerz, Angst, Spiel und Selbsterkenntnis Über das Bewusstsein von Tieren muss neu nachgedacht werden, fordert eine breite Koalition verschiedener Wissenschaftler. Sie untermauern ihre Thesen mit einer Reihe von tierischen Beispielen.
26. April 2024 «Großartiges Ergebnis»: Tierschützer feiern Wal-Rettung Meistens enden Massenstrandungen von Walen tödlich. Aber in Australien schaffen es Hunderte Helfer, 130 Meeressäuger zu retten. Einige verendete Tiere sollen der Wissenschaft dienen.
26. April 2024 Eisschwund bringt tausenden Kaiserpinguin-Küken den Tod Kaiserpinguine brüten auf Meereis. Schwindet es im antarktischen Sommer zu früh, bedeutet das ein Massensterben: Etlichen Küken fehlt dann noch das wasserdichte Gefieder.
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Pläne werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern zwar teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas ändert.Gesetz seit langem in der KritikDas Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es steht schon lange in der Kritik, weil sich in der Praxis viele junge Forscherinnen und Forscher von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen. Wer sich in einer bestimmten Zeit keine der begehrten Professuren oder eine der anderen unbefristeten Stellen gesichert hat, muss anderswo unterkommen. Unter dem Hashtag «IchBinHanna» machen Betroffene seit längerem im Netz auf ihre Situation aufmerksam.Verträge mit Laufzeit unter einem JahrBefristungen an sich hält das Bundesbildungsministerium zwar für sinnvoll, damit junge Wissenschaftler nachrücken können und es eine gewisse Fluktuation gibt. Aber, so argumentiert es in seinem Gesetzentwurf auch: Der Anteil an Kurzzeitverträgen sei immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen und jeder vierte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat demnach sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Für Betroffene bedeutet das fehlende berufliche Sicherheit und keine Planbarkeit auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Besonders attraktiv sind Arbeitsplätze in der Wissenschaft in Zeiten des Fachkräftemangels damit auch nicht.Neu: Mindestvorgaben für VertragslaufzeitenMit der Reform sollen nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion - also vor dem Dr.-Titel - muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei und nach der Promotion in der sogenannten Post-Doc-Phase von mindestens zwei Jahren haben. Post-Docs sollen außerdem künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs Jahre. Weitere zwei Jahre sollen dann nur noch mit verbindlicher Zusage für eine anschließende unbefristete Stelle zulässig sein. Innerhalb dieser zwei Jahre müssen vorher gemeinsam definierte Forschungsziele erreicht werden.«Attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind ein entscheidender Faktor dafür, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Das Gesetz ist dafür ein wichtiger Baustein», sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger.Auch für studentische Beschäftigte soll sich etwas ändern: Sie dürfen künftig bis zu acht Jahre (bisher maximal sechs) befristet beschäftigt werden, damit sie sich bei Überschreitung der Regelstudienzeit zum Studienende nicht noch einen neuen Nebenjob suchen müssen. Und eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr soll mehr Verlässlichkeit schaffen. Bisher liefen Verträge nach Ministeriumsangaben im Schnitt über ein knappes halbes Jahr und wurden immer wieder verlängert.Längere ÜbergangsfristenDas Gesetz muss nach dem Kabinettsbeschluss noch durch Bundestag und Bundesrat, was mehrere Wochen dauern dürfte. Zustimmungsbedürftig ist es im Bundesrat nicht. Termine für die Beratungen in Parlament und Länderkammer stehen noch nicht fest. In Kraft treten soll das Gesetz erst ein halbes Jahr nachdem es beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, damit die Hochschulen sich darauf einstellen können. Laufende Verträge bleiben außerdem unberührt von den Neuregelungen, heißt es.Kritik: Regeln schaden WissenschaftlernEin Bündnis aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretern begrüßt zwar die geplanten Mindestvertragslaufzeiten, kritisiert aber die geplante Verkürzung der Befristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre. Dies schade den Wissenschaftlern, «die in der Rush Hour des Lebens in höchstem Konkurrenzdruck von Befristung zu Befristung eilen», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem von Deutschen Gewerkschaftsbund, Verdi und den Gesamtbetriebsräten der Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaften. Sie fordern eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb bei Tarifverträgen größtenteils außen vor bleiben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt zwar Abweichungen von seinen Regeln durch Tarifverträge. Die Möglichkeiten bleiben aber auch nach der Reform begrenzt. «Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen - so wie in anderen Branchen auch», fordern die Arbeitnehmervertreter. Sie sprechen von einer «Tarifsperre».Nach Daten des Bundesbildungsministeriums waren 2022 an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 befristet angestellt.Bildnachweis: © picture alliance / dpaCopyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten