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3. Mai 2024 Europakanditatin Janina Singh von Bündnis 90/Die Grünen in Beckum Offenes Gespräch im Café Coffee Time
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29. April 2024 Werde Designer (m/w/d) bei der ZWOEINS Marketing GmbH in Beckum Design ist deine Superpower?
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5. Mai 2024 Tigermücke breitet sich im Südwesten aus Werden Mücken in dieser Saison zur Plage? Experten zögern mit einer Prognose. Aber bei der Zunahme einer Art, die bestimmte Viren übertragen kann, sind sie sich für den Südwesten Deutschlands sicher.
4. Mai 2024 Psychologen warnen vor Einsatz von KI bei Lügenerkennung An den EU-Außengrenzen wird KI schon bei der Befragung von Einreisewilligen eingesetzt. Fachleute warnen nun.
Mittwoch, 08.05.202446. Pokalschießen der Sportschützen Beckum 1957 e.V. um die Pokale der Sparkasse Beckum-Wadersloh
Weil er mit Marihuana-Handel seine Rente aufbessern wollte, ist ein 82-Jähriger in Ostfriesland zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Auricher Landgericht sprach den ehemaligen Seemann aus Emden am Montag wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt. Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als Kapitän - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten.Richterin sieht «Sonderfall»Angesichts eines langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache sah der zuständige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht als gegeben an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «Sonderfall» und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne. «Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben», sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. «Das ist die allerletzte Warnung.» Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.Bildnachweis: © Lars Penning/dpaCopyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten