25. März 2020 / Allgemeines

Kreis Warendorf und die Kommunen verzichten vorübergehend auf Elternbeiträge

Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen

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Gute Nachrichten für Eltern erbrachte eine Telefonkonferenz, die der Landrat heute mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern aus dem Kreis abgehalten hat. Die Runde war sich einig, dass Eltern nur für die Zeiten bezahlen müssen, in denen auch eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Das gilt sowohl für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege als auch für die Offene Ganztagsbetreuung. „Das ist jetzt in der Corona-Krise ein Gebot der Fairness, zumal es für viele Familien finanzielle Engpässe geben könnte“, sagte Landrat Dr. Olaf Gericke nach dem Gespräch mit der Bürgermeisterrunde. „Allein die Stadt Beckum verzichtet dadurch monatlich auf Elternbeiträge in Höhe von etwa 160.000 Euro“, rechnete Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann vor.

Aufgrund der Corona-Krise sind die Kindertagesstätten, die Tagespflegestellen und die Schulen bekanntlich seit dem 16. März 2020 geschlossen. Es wird lediglich eine Notfallbetreuung für Kinder von Eltern angeboten, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen. Immer wieder wurde die Frage an die Jugendämter herangetragen, ob weiterhin Beiträge gezahlt werden müssen. Rein rechtlich ist die Sache klar: Die Beitragssatzungen der städtischen Jugendämter Ahlen, Beckum und Oelde sowie des Kreisjugendamtes sehen das so vor.

Für die Zahlungen bedeutet dies Folgendes:

  • Der Kreis Warendorf und die Städte mit eigenem Jugendamt, also auch die Stadt Beckum, verzichten ab April 2020 auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege. Sollte sich die derzeitige Situation nicht verändern, gilt diese Regelung auch für die Folgemonate, in denen keine reguläre Betreuung stattfinden kann.
  • In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden für April keine Beiträge mehr eingezogen. Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag an die Jugendämter überweisen, sollten diese sofort stoppen oder aussetzen. Den Eltern, die per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag für April 2020 bereits ihre Beiträge gezahlt haben, erhalten diese zurück.
  • Die Beiträge für den Zeitraum vom 16. bis 31. März 2020 werden zu einem späteren Zeitpunkt erstattet.

Für die Stadt Beckum gilt diese Regelung auch für die Beiträge im Bereich der Offenen Ganztagsbetreuung an Grundschulen.

 

Quelle

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