21. März 2021 / Allgemeines

Geflügelpest-Verdacht in Beelener Legehennenbetrieb

Stallpflicht für Geflügel

Es folgt eine Meldung des Kreis Warendorfs:

Nachdem die Geflügelpest bei vier Wildvögeln in Sendenhorst nachgewiesen worden ist, hat sie den Kreis Warendorf nun voraussichtlich auch in einem Hausgeflügelbestand erreicht.

In einem Beelener Legehennenbetrieb besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest. Die endgültige Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird zum Anfang der Woche erwartet. Von der Virus-Infektion betroffen sind rund 120 Tiere, die inzwischen getötet wurden.

Um eine weitere Ausbreitung der ansteckenden Krankheit zu verhindern, besteht auf Anweisung des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bis auf Weiteres im gesamten Kreis Warendorf Stallpflicht für Geflügel.

„Der Verdachtsfall in Beelen steht in direktem Zusammenhang mit einem Geflügelpest-Ausbruch in einem Paderborner Betrieb“, erläutert Amtsveterinär Dr. Andreas Witte. Sobald die Bestätigung des FLI vorliegt, wird rund um den Betrieb ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Betriebe in diesen Gebieten müssen dann u.a. besondere Hygienemaßnahmen umsetzen. 

 

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