7. August 2018 / Allgemeines

Empfehlungen zum Umgang mit Brandrückständen

Nach dem Brand des Lippstädter Hartschaumwerks

Empfehlungen zum Umgang mit Brandrückständen

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Nach dem Brand des Lippstädter Hartschaumwerks in der Nacht zum 27. Juli sind Rußpartikel bis in den Raum Beckum geflogen und dort niedergekommen. Sie waren vor allem auf glatten Flächen sichtbar, haben aber zum Beispiel auch Obst- und Gemüsegärten, Spielanlagen und Schwimmbecken verschmutzt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat am Tag nach dem Brand Proben der Rußpartikel genommen, zum Beispiel im Freibad Beckum. Hierfür liegen jetzt erste Ergebnisse der chemischen Analysen vor, wobei noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen sind.

Grundsätzlich zeigen die Ergebnisse kein nennenswertes Gefahrenpotential auf. Das LANUV hat allerdings ein externes Labor beauftragt, die Brandrückstände auf polybromierte Dioxine und Furane zu untersuchen, um gesicherte Aussagen zum Verzehr von Obst und Gemüse machen zu können. Diese Ergebnisse sollen bis Ende nächster Woche vorliegen.

Bis dahin gelten die folgenden Empfehlungen:

  • Sichtbar durch Brandrückstände verschmutztes Obst und Gemüse soll nicht verzehrt werden
  • Obst und Gemüse ohne sichtbare Brandrückstände ist vor dem Verzehr gründlich zu waschen.
  • Gemüse wie Kartoffeln oder Möhren, die nicht direkt mit Brandrückständen in Kontakt gekommen sind, können geerntet werden. Vor dem Verzehr sollten auch diese gründlich gewaschen werden, um eventuell durch den Erntevorgang anhaftende Brandrückstandspartikel zu entfernen.
  • Ablagerungen auf Gegenständen bzw. befestigten Flächen können unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Handschuhe) abgesammelt und mit dem Restmüll entsorgt werden bzw. mit handelsüblichem Reiniger entfernt werden.
  • Bei Ablagerungen auf Rasenflächen sind diese zu mähen und der Grasschnitt mit dem Restmüll zu entsorgen.
  • In Sandkästen, in denen Ablagerungen zu erkennen sind, ist die oberste Schicht abzutragen und zu entsorgen.
  • Bei Ablagerungen auf privaten Schwimmbecken ist das Wasser zu tauschen und ggf. verschmutzte Flächen zu reinigen.

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