8. Mai 2020 / Allgemeines

Besuche in Pflegezentren ab morgen unter strengen Auflagen möglich

NRW-Coronaschutzverordnung

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Die NRW-Coronaschutzverordnung sieht auch vor, dass stationäre Pflegezentren und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab morgen, den 9. Mai wieder Besuche zulassen können. Selbstverständlich müssen dabei strenge Hygienevorgaben eingehalten werden. Das geschieht in den Beckumer Pflegeeinrichtungen beispielsweise über Fensterplätze in den Gartenanlagen oder in eigens dafür hergerichteten Zimmern, wo die Besucherinnen und Besucher zeitlich begrenzt ihre Angehörigen sehen können.
 
In Paragraph 2 Absatz 3 der Verordnung ist ausführlich geregelt, wie die Besuche in vollstationären Einrichtungen ablaufen können. Demnach sind die Besuche pro Bewohnerin oder Bewohner und pro Tag auf bis zu 2 Personen beschränkt und müssen zuvor terminlich abgestimmt werden. Bei den Besuchspersonen wird ein kurzer Gesundheits-Check durchgeführt. Selbstverständlich gelten die Abstands- und Hygieneregeln, auf die gesondert hingewiesen wird. Alle Einrichtungen, die Besuche zulassen, müssen ein Besuchskonzept erstellen. Nähere Informationen sind der Coronaschutzverordnung zu entnehmen.
 

 

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