28. August 2023 / Allgemeines

Bebauungsplan "Auf dem Jakob"

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

In der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung am 22.08. wurde u. a. über die Vorhabenentwicklung berichtet und über die Bebauungsplanänderung abgestimmt. Nach ausführlichen Erläuterungen des beauftragten Städteplaners sowie des Architekten erfolgte die, nach Äußerungen vieler Bedenken, die seitens der Beteiligten weitestgehend ausgeräumt werden konnten, im Anschluss durchgeführte Abstimmung einstimmig. Hierbei ging es um folgende Punke: 

Gemäß den Regelungen des Baugesetzbuchs (§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a) wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 "Auf dem Jakob" beschlossen. Das Ziel der Bauleitplanung besteht darin, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und zusätzlichen Wohnbebauung gemäß dem ausgewählten Entwurf des Investorenauswahlverfahrens "Auf dem Jakob" zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über den Großteil des Flurstücks 1 256 sowie teilweise die Flurstücke 1 023 und 1 257 in der Flur 6 der Gemarkung Beckum. Dieses Areal liegt westlich der Straße "Auf dem Jakob" und nördlich der Sonnenstraße. 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 75 "Auf dem Jakob" wird gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen für mindestens 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Dieses Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens entsprechend angepasst.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu organisieren, um die Öffentlichkeit über das Vorhaben zu informieren. 

In einer vorherigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 31.05.2022 wurde das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers präsentiert. Dieses sieht die Errichtung einer 6-gruppigen Kindertagesstätte und eines Wohnquartiers mit 4 Mehrfamilienhäusern auf einem Grundstück von ca. 0,83 Hektar vor. Das Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und den Bedarf an Kindertagesstätten-Plätzen zu decken. Die geplante Bebauung umfasst insgesamt 43 Wohneinheiten, zudem eine Wohngruppe mit 10 Einheiten. Die Höhe der Gebäude ist auf maximal 3 Stockwerke festgelegt, um eine harmonische Integration in das Umfeld sicherzustellen.

Es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, um die Auswirkungen auf den Verkehr zu prüfen. Die Untersuchung ergab, dass die Straßen und Knotenpunkte nicht signifikant beeinträchtigt werden. Es wird derzeit noch geprüft, ob Busverkehre aus dem Wohngebiet ausgelagert werden können. 

Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt, um Auswirkungen auf geschützte Tierarten auszuschließen.

 

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